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Von der Finanz wurden die AvW-Gruppe und ihr Gründer, Wolfgang Auer-Welsbach, genau unter die Lupe genommen.

Foto: APA/Gert Eggenberger

Die Finanzbehörden haben den Unternehmen der AvW-Gruppe einige Male auf den Zahn gefühlt. 2001 stellte ein Prüfer weiteren Erhebungsbedarf fest. Er bekam die Weisung, die Prüfung ohne weitere Erhebungen zu beenden.

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Wien - In den heiklen Seitenstrang der Kärntner Causa AvW, in dem die Staatsanwaltschaft wegen ergebnisloser Betriebsprüfungen der Anlegergesellschaft AvW von Wolfgang Auer-Welsbach gegen einen Finanzbeamten ermittelt, ist wieder Bewegung geraten.

Die Unternehmensgruppe, deren Gründer wegen Betrugsverdachts vor Gericht steht (derzeit ist er krank), wurde wie berichtet wiederholt (2001 und 2005; Ära Karl-Heinz Grasser) von der Finanz geprüft. Zwar fielen den Prüfern damals Ungereimtheiten auf - Folgen hatte das keine. Laut Prüfern habe nämlich ihr Chef die Weisung erteilt, nichts weiter zu unternehmen - nun wird gegen den Finanzbeamten wegen Verdachts auf Amtsmissbrauch ermittelt. Der Mann bestreitet: Es habe weder steuer-, noch strafrechtlich Relevantes zu verfolgen gegeben. Trotzdem gehen die Ermittler dem Verdacht nach, ob jemand für Auer-Welsbach interveniert hat.

In einer Verhandlung der Causa AvW vorige Woche gab Auer-Welsbach selbst einen Rechercheanstoß. Er erwähnte einen Gerhard M., der sein Berater in Finanzsachen gewesen sei - und flugs lud der Richter den Mann als Zeugen. Denn: M. ist nicht nur einer der engsten Freunde der Familie und Pate des jüngeren Sohns Auer-Welsbachs. M. war bis zu seiner Pensionierung 1999 auch an leitender Stelle in der Großbetriebsprüfung Klagenfurt tätig. Danach engagierte er sich "bei Auer-Welsbach bei diversen Problemen rund um die Gruppe", erzählt ein Ex-Manager.

Die Fakten aus der Steuerprüfung 2001: Die AvW Invest AG wurde ab 19. Februar 2001 für die Jahre 1997 bis 1999 geprüft. Die Auer von Welsbach AG in Liechtenstein (schon bei der Prüfung 1996 Thema) wurde im Betriebsprüferbericht nicht erwähnt. In einem Aktenvermerk vom 8. Jänner 2002, der jüngst vor Gericht behandelt wurde, hielt einer der Prüfer Ungereimtheiten rund um Liechtenstein fest. Die Steuerprüfer fanden heraus, dass von 1997 bis 1999 Gelder von der AG in Liechtenstein an die AvW Invest AG geflossen sind und da als Ertrag erfasst wurden. Das wurde der Gesellschaft von der Finanz schriftlich vorgehalten, "in der Besprechung wurden dazu keine weiteren Aussagen getroffen".

Denn, so der Prüfer in seinem Aktenvermerk weiters: "Nach Rücksprache mit dem Gruppenleiter und im Hinblick darauf, dass sich das Verfahren schon so lange hinzog, und wir ohnehin froh sein sollten, dass hier (von Auer-Welsbach; Anm.) überhaupt Erträge eingestanden werden, die - würde er sie nicht eingestehen wollen - der Betriebsprüfung wohl nie auffallen würden. Dass natürlich über eine liechtensteinische Firma noch viel mehr verdient werden könnte, liegt zwar nahe, ist aber ... nicht zu beweisen" , hielt der Prüfer fest. Zur Erinnerung: Derzeit sucht die Justiz rund um die AvW-Genussschein-Deals nach 37 Mio. Euro.

Nach weiteren Recherchen des Steuerprüfers und einer Erklärung des Steuerberaters von Auer-Welsbach war Schluss. "Nach Rücksprache mit dem Dienststellenleiter ... wurde ich, auch in Hinblick auf meine Punkte zu diesem Zeitpunkt (der Prüfer hatte offenbar sein Arbeitspensum noch nicht erfüllt; Anm.) angewiesen, keine weiteren Erhebungen oder Vorhalte zu erlassen und den Prüfbericht zu erstellen."

Die Begründung für die Weisung: "Eine Zuordnung der liechtensteinischen Firmen zum geprüften Unternehmen (sie hätte Steuerpflichten in Österreich ausgelöst; Anm.) könne höchstens über eine eventuelle Hausdurchsuchung festgestellt werden, die aber wegen der dünnen Suppe kein Richter anordnen würde", heißt es.


Die Finanzbehörden haben den Unternehmen der AvW-Gruppe einige Male auf den Zahn gefühlt. 2001 stellte ein Prüfer weiteren Erhebungsbedarf fest. Er bekam die Weisung, die Prüfung ohne weitere Erhebungen zu beenden. (Renate Graber, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 20.1.2011)