Der Chef der Söldner Bergbahnen, Jakob Falkner, ist am Mittwoch am Innsbrucker Landesgericht wegen falscher Beweissausage zu einer Geldstrafe in Höhe von 48.000 Euro verurteilt worden, bestätigte ein Sprecher des Landesgerichts einen entsprechenden Bericht von "ORF Radio Tirol".

Mit Falkner vor Gericht standen zwei weitere Gesellschafter, die ebenfalls zu Geldstrafen verurteilt wurden. Das Urteil war vorerst nicht rechtskräftig. Zu der Falschaussage vor Gericht kam es nach Angaben des Landesgerichtssprecher Thomas Lechner im Zuge eines Arbeitsgerichtsprozess im vergangen Jahr. Laut ORF Radio Tirol war der Grund für den Rechtsstreit die Entlassung eines Geschäftsführers. Dieser warf Falkner vor, dass er bis zuletzt über seine Entlassung im Unklaren gelassen worden sei, obwohl bereits sein Nachfolger festgestanden habe.

Tonaufnahme auf Laptop als Beweismittel

Falkner erklärte dagegen, dass mit dem Nachfolger erst nach Entlassung des Geschäftsführers Kontakt aufgenommen worden sei. Dies stellte sich offenbar als Falschaussage heraus. Denn bei einer Gesellschafterversammlung, ein Jahr vor dem Prozess, soll Falkner offen darüber gesprochen haben, dass man den Mitarbeiter los werden wolle und dass man bereits einen Nachfolger habe.

"Überführt" worden sei er dann mittels eines Laptops, den der unerwünschte Geschäftsführer bei besagter Gesellschafterversammlung auf Aufnahme geschaltet hatte und der noch weiterlief, als dieser die Sitzung verlassen musste. Auf dem Tondokument sei klar zu hören, dass die Entlassung bereits beschlossene Sache gewesen sei. (APA)