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Die Novelle bringt mehr Einkommenstransparenz und eine Anhebung des Mindestschadenersatzes bei sexueller Belästigung. Als "Meilenstein" wird sie von den SP-MinisterInnen gelobt, die Grünen wittern in der Geheimhaltungsverpflichtung der Einkommen eine möglicherweise verfassungswidrige Einschränkung der Meinungsfreiheit.

Foto: APA/Georg Hochmuth

Wien - Im Nationalrat wird am Donnerstag das neue Gleichbehandlungsgesetz, das unter anderem verpflichtende Einkommensberichte für Firmen vorsieht, beschlossen. Dabei handle es sich um ein "wichtiges Teilstück", erklärte Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek vorab bei einer Pressekonferenz. Kritisiert wurden bis zuletzt die vorgesehenen Strafen für ArbeitnehmerInnen, die Berichtsinhalte veröffentlichen. Sozialminister Rudolf Hundstorfer räumte ein, dass dies ein Kompromiss sei. Bereits jetzt gelte jedoch für betriebsinterne Daten eine Verschwiegenheitspflicht.

Meilenstein, "ohne die Realität schönreden zu wollen"

"Wir haben auf der Autobahn der Gleichstellung ein wichtiges Teilstück eröffnen können", erklärte Heinisch-Hosek. Das Ergebnis sei ein "gutes Gesetz, weil es nicht nur Unruhe und Diskussionen erzeugen wird. Es wird Arbeitnehmerinnen mutiger machen." Zwar sollte seit 30 Jahren laut Gesetz gleicher Lohn für gleiche Arbeit gezahlt werden, nach wie vor bestehe jedoch eine Differenz von 15 bis 18 Prozent (je nach Berechnungsart), die nicht erklärbar sei. "Ich freue mich über das Gesetz. Es ist zwar ein Meilenstein, aber viele weitere müssen noch folgen", so die Ministerin. Dass man mit lediglich einem Gesetz Lohngerechtigkeit herstellt, "so naiv" sei niemand, betonte sie. Auch Hundstorfer sprach von einem Meilenstein, "ohne die Realität schönreden zu wollen". Es sei "vollkommen klar", dass mit der Novelle Probleme nicht ad hoc gelöst werden.

Plauder-Bußgeld ein Kompromiss

Unternehmen müssen künftig betriebsintern die Durchschnittseinkommen von Frauen und Männern offen legen, wobei die Pflicht schrittweise kommt und von der Unternehmensgröße abhängt. Die Inhalte der Berichte dürfen jedoch nicht nach außen getragen werden. ArbeitnehmerInnen, die Details veröffentlichen - etwa auch auf Facebook - droht eine Verwaltungsstrafe in der Höhe von maximal 360 Euro. Hundstorfer zeigte sich erfreut, dass dies in Verhandlungen von ursprünglich über 1.000 Euro gesenkt werden konnte. Es handle sich hierbei um einen Kompromiss, so der Minister. Er verwies auch darauf, dass bereits heute im Arbeitsverfassungsgesetz eine Verschwiegenheit für betriebsinterne Informationen vorgeschrieben sei. Heinisch-Hosek geht davon aus, dass die Arbeitnehmerinnen mehr Energie für den ihnen zustehenden Lohn aufwenden werden, als die Berichtsinhalte in die Öffentlichkeit tragen zu wollen.

AK und ÖGB und begrüßen neues Gesetz

Arbeiterkammer und ÖGB erwarten sich durch die Novelle Positives für Frauen in der Arbeitswelt. Die Leiterin der AK-Abteilung Frauen und Familie, Ingrid Moritz, sieht in der Novelle einen "wichtigen Schritt" für mehr Einkommensgerechtigkeit, denn nach wie vor sei man von der Verwirklichung des Grundsatzes "gleicher Lohn für gleiche Arbeit" noch weit entfernt. Die ÖGB-Bundesfrauenvorsitzende Brigitte Ruprecht geht davon aus, dass die Einkommenstransparenz die Arbeitgeber sensibilisiert. Dass ArbeitnehmerInnen, die Details nach außen weitergeben, eine Verwaltungsstrafe in Höhe von maximal 360 Euro droht, sei "ein Dorn im Auge", dürfe aber nicht überbewertet werden. "Unternehmen, die tatsächlich Strafen verlangen, werden ihr gutes Image einbüßen", so Ruprecht.

Grüne kritisieren Sanktionen

Anders sehen das die Grünen und die Grüne Wirtschaft. "Ob diese Einschränkung der Meinungsfreiheit überhaupt verfassungskonform ist, werden wir uns noch genau ansehen", kündigte Frauensprecherin Judith Schwentner an.

Mit 1. März in Kraft

Dem neuen Gesetz gingen eineinhalb Jahre Verhandlungen mit den Sozialpartnern voraus. Die Novelle bringt darüber hinaus eine Anhebung des Mindestschadenersatzes bei sexueller Belästigung von 720 auf 1.000 Euro und künftig muss in Stelleninseraten die Bezahlung - der Kollektivvertrag sowie die Möglichkeit der Überzahlung - angegeben werden. Eingeführt wird auch ein Gebot der diskriminierungsfreien Inserierung von Wohnraum. Nicht enthalten ist die ursprünglich geplante Ausweitung des Diskriminierungsschutzes. In Kraft tritt die Novelle per 1. März. (APA)