Rockige Bundeshymne: Töchter erlaubt.

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Im Streit um die Änderung der Bundeshymne auf "Heimat bist du großer Söhne und Töchter" in einer Werbekampagne des Bildungsministeriums aus dem Jahr 2010, hat der Oberste Gerichtshof (OGH) nun entschieden, dass die Veränderungen urheberrechtlich zulässig sind. Die rockige Version sorgte wie berichtet für Unmut beim Sessler-Verlag, der die Interessen der Textdichterin der Hymne, Paula von Preradovic beziehungsweise deren Erben, wahrt. Die Klage des Verlags und eines Preradovic-Erben gegen die Werbeagentur Lowe GGK wurde in allen drei Instanzen abgewiesen.

In der Begründung heißt es, dass die Veränderungen in der Absicht erfolgt seien, "den Grundsatz der Gleichbehandlung beider Geschlechter zum Ausdruck zu bringen" und "eine Kurzfassung der Bundeshymne zu schaffen, die für junge Menschen ansprechender" sei. Dies sei "im Kontext der konkreten Verwendung des Werks durch Art und Zweck der erlaubten Werknutzung gerechtfertigt". Die vorgenommenen Änderungen würden den "Sinn des Textes unberührt" lassen, die Veränderungen in Sprachrhythmus und Reimfolge "entstellen das Werk nicht". (red)