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Der Oberste Gerichtshof sieht in der um "und Töchter" erweiterten Fassung der Bundeshymne für die Bildungsoffensive des Unterrichtsministeriums "ein wichtiges gesellschaftspolitisches Anliegen" und keine Verstümmelung des Originals.

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Wien - Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat nun den Rechtsstreit um einen Texteingriff in die österreichische Bundeshymne endgültig entschieden. Demnach war es zulässig, im Rahmen einer Bildungsoffensive des Unterrichtsministeriums die Passage "Heimat bist du großer Söhne" um "und Töchter" zu ergänzen, bestätigte der OGH am Donnerstag.

Gegen den Texteingriff, den die Sängerin Christian Stürmer in einem TV-Spot zum Besten gab, waren die Erben der Autorin Paula von Preradovic sowie der Sessler-Verlag mit einer Unterlassungsklage vorgegangen. Sie blitzten damit bereits beim Wiener Oberlandesgericht (OLG) ab, wobei das OLG deutlich machte, dass die Verwendung der Bundeshymne im Rahmen einer ministeriellen Kampagne zur Bildungsreform keine kommerzielle Verwendung zu Werbezwecken darstellt, sondern eine mit dem Werknutzungsrecht zu vereinbarende Verwendung im Rahmen der Erfüllung einer staatlichen Aufgabe. Vom Original abweichende Änderungen ohne Einwilligung des Urhebers hielt das OLG dann für zulässig, wenn diese "nach den im redlichen Verkehr geltenden Gewohnheiten und Gebräuchen durch die Art oder den Zweck der erlaubten Werknutzung gefordert werden."

Daran hatte das OLG insofern keinen Zweifel, als es sich bei der Informationskampagne um "ein wichtiges gesellschaftspolitisches Anliegen" handle, die "offenkundig vor allem ein jüngeres Publikum ansprechen soll". Die abgeänderte Textzeile komme keiner Verstümmelung des Originals gleich, sondern stelle "eine zeitgemäße, die primären Adressaten der Kampagnen ansprechende abgewandelte Fassung" dar.

Dagegen legte der Sessler-Verlag Revisionsrekurs beim OGH ein, der nun zurückgewiesen wurde. Die Werbeagentur, den den Spot kreierte, habe vor allem aufzeigen wollen, "wie wichtig Bildung gleichermaßen für Knaben und Mädchen ist", betonte das Höchstgericht. Und weiter: "Die Veränderung am Text erfolgte erkennbar in der Absicht, zum einen den Grundsatz der Gleichbehandlung beider Geschlechter zum Ausdruck zu bringen, zum anderen eine Kurzfassung der Bundeshymne zu schaffen, die für junge Menschen ansprechender ist und die in ihrem formalen Aufbau dem Schema vieler Pop-Songs entspricht."

BZÖ gegen Veränderung der alten Version

"Haben wir keine anderen Probleme in Österreich, als den Text der Bundeshymne?", fragte sich BZÖ-Frauensprecherin Martina Schenk in einer ersten Reaktion. Anstatt sich um die immer größeren Einkommensunterschiede zwischen Männern und Frauen oder echte Diskriminierungen zu kümmern, werde "eine absolute Sinnlosdebatte rund um die Bundeshymne geführt". Es sei durchaus positiv, wenn es mit der Christina Stürmer-Version der Bundeshymne eine inoffizielle jugendliche Variante gebe, aber die offizielle Bundeshymne müsse unverändert bleiben. (APA)