Wien - "Wir haben uns einen anderen Start gewünscht", sagte der ungarische Botschafter Vince Szalay-Bobrovniczky in Bezug auf die heftige Kritik wegen des Mediengesetzes zu Beginn der EU-Ratspräsidentschaft. Gleichzeitig gab er sich auch durchaus kritisch gegenüber der bisherigen Kommunikationspolitik der ungarischen Regierung in Bezug auf die internationale Empörung etwa gegen das Mediengesetz: "Ich hoffe, dass jene, die die Kommunikation machen, daraus einige Lehren ziehen. Es ist nicht alles optimal gelaufen", sagte der Botschafter am Donnerstag in Wien.

Nun warte man auf den Brief von EU-Kommissionspräsident Jose Manuel Barroso zum Mediengesetz, den dieser für diese Woche angekündigt hatte. "Das ist auch in unserem Interesse, damit wir nicht endlosen Verdächtigungen ausgesetzt sind", sagte der Botschafter. Der Brief soll etwaige Beanstandungen der Kommission gegenüber dem viel kritisierten Gesetz beinhalten. "Wir werden, glaube ich, positiv reagieren. Ich hoffe, dass wir uns dann den Themen der ungarischen Präsidentschaft zuwenden können."

Drei Kritikpunkte

Szalay-Bobrovniczky erwähnte drei, bereits von EU-Kommissarin Neelie Kroes genannte Kritikpunkte:

  • die Einbeziehung von Medienanbietern aus dem Ausland,
  • die Forderung nach ausgewogener Berichterstattung auch bei privaten Anbietern und
  • die Registrierungsregeln.

Laut dem Botschafter richtet sich der erste Punkt hauptsächlich gegen die von einem US-Server aus operierende antisemitische und rassistische Internetseite kuruc.info (deren Mitarbeiter unter anderem Pseudonyme wie "Adolf H. Schicklgruber" oder "Arbeitmachtfrei Janos" tragen, Anm.); es sei aber nicht so, dass man andere Medien, die nicht solche Inhalte hätten, verbieten könne. "Ungarn ist eine Demokratie, wir haben das schon zigmal unter Beweis gestellt."

Zur besonders kritisierten Forderung der Ausgewogenheit betonte der Botschafter, das gelte "nur für die elektronischen Medien" und habe zudem auch die Seite, dass nicht nur die Meinungen der Regierung, sondern auch der Opposition vorkommen sollten. Die vom Mediengesetz angedrohten hohen Geldstrafen von bis zu 200 Millionen Forint (734.214 Euro) seien übrigens bei Verstößen gegen das Ausgewogenheitsgebot nicht anzuwenden (laut Paragraf 181 (5) des Gesetzes). Die ausführlichen Registrierungsregeln dienten wiederum für die genauere Festlegung der Prozedur und sollten etwa auch sicherstellen, dass es klar ist, wie ein Anbieter kontaktiert werden kann. (APA)