Düsseldorf - Ein Kindsmörder und mutmaßlicher Serienkiller ist in Düsseldorf zur Höchststrafe von 15 Jahren Haft wegen Totschlags verurteilt worden. Der 37-Jährige hatte im vergangenen Sommer eine 52 Jahre alte Düsseldorferin in deren Wohnung mit 38 Messerstichen getötet. Ein blutiger Fingerabdruck und Blut an seinen Schuhen hätten ihn zuverlässig überführt, sagte der Vorsitzende Richter Rainer Drees am Donnerstag am Düsseldorfer Landgericht. Auch nach Morden in Hamburg und Berlin war der Angeklagte ins Visier der Ermittler geraten.

Ein psychiatrischer Gutachter hatte den Beschuldigten am Montag als hochgefährlich eingestuft. Dennoch konnte gegen ihn am Donnerstag keine Sicherungsverwahrung verhängt werden, weil die letzte bewiesene Straftat des einschlägig vorbestraften Mörders mehr als fünf Jahre zurückliegt. Der 37-Jährige könne aber möglicherweise im Anschluss an die Haft nach dem neuen Therapieunterbringungsgesetz eingewiesen werden, sagte Staatsanwalt Christoph Kumpa.

Während Prozess geschwiegen

Scheinbar ungerührt nahm der Angeklagte das Urteil am Donnerstag zur Kenntnis. Bis auf einen kurzen Wutausbruch hatte er während des gesamten Prozesses beharrlich geschwiegen und nicht einmal mit seinem Pflichtverteidiger ein Wort gewechselt.

Der Beschuldigte hatte vor 20 Jahren in Heinsberg bei Aachen im Alter von 17 Jahren ein siebenjähriges Mädchen ermordet und sexuell missbraucht. Dafür verbüßte er sieben Jahre Jugendhaft. 2001 spritzte er in Hamburg einer 14-jährigen Prostituierten Heroin - und saß dafür zwei Jahre und neun Monate wegen gefährlicher Körperverletzung ein.

Doch der 37-Jährige kommt auch bei weiteren Morden als Täter infrage. Im Jahr 2000 schwamm in Hamburg eine Frauenleiche mit Stichwunden und Würgemalen in einem Kanal. Auch in diesem Fall führte eine Spur zu dem Obdachlosen, die sich aber nicht verdichtete. Die Hamburger Staatsanwaltschaft hat in dem Fall nun neue DNA-Analysen angeordnet.

In Berlin verschwand 2009 ein homosexueller Bekannter des Mörders. Spezialisten der Polizei fanden heraus, dass sich in der sorgfältig gereinigten Wohnung des Verschwundenen ein blutiges Geschehen abgespielt haben muss. Die Leiche landete vermutlich in der Müllverbrennung - für eine Anklage reichte es bisher nicht. (APA)