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Wolfgang Auer-Welsbach
Wien - Am 2. März könnte ins Finanz-Dunkel der Causa AvW ein wenig Licht fallen. Für diesen Tag sind in der Causa Wolfgang Auer-Welsbach gemäß derzeitigem Terminplan Einvernahmen der Kärntner Finanzbeamten vorgesehen. Auch der enge Freund Auer-Welsbachs, Gerhard M., ist als Zeuge geladen. Er hat in der Großbetriebsprüfung Klagenfurt führend gearbeitet und nach seiner Pensionierung 1999 Auer-Welsbach in Sachen AvW beraten.
Wie berichtet, geht es um den Verdacht, dass bei Betriebsprüfungen von AvW-Gesellschaften von der Finanz zugunsten Auer-Welsbachs interveniert wurde. Dazu läuft gegen einen leitenden Klagenfurter Finanzbeamten, der eine Weisung erteilt hat, ein Verfahren bei der Staatsanwaltschaft. Der Beschuldigte bestreitet den Vorwurf des Amtsmissbrauchs.
Keine Anzeige
Zur Erinnerung: Wegen des gleichen Verdachts wird gegen einen Ex-Mitarbeiter der Bundeswertpapieraufsicht ermittelt. Er ließ, trotz Ungereimtheiten, die der damaligen Aufsichtsbehörde 2001 bei AvW aufgefallen waren, keine Anzeige erstatten.
Die jetzigen Ermittlungen rund um Steuerprüfungen 2001 und 2005 wurden, wie berichtet, durch den Aktenvermerk eines Prüfers ausgelöst, der seine Recherchen 2001 einstellen musste. Der AvW-Prüfer vermutete, dass Erträge einer Liechtenstein-Tochter der AvW in Österreich zugerechnet werden und daher auch hier versteuert werden müssten. Aus seinem Aktenvermerk vom 8. Jänner 2002 ergibt sich, dass er hoffte, aus Auer-Welsbachs Einkommenssteuerakt könnten Verbindungen Liechtenstein-Krumpendorf nachweisbar sein. Denn: "Dass es sich bei diesen Firmen um ‚Briefkästen‘ handelt, steht meines Erachtens fest." Schrieb's, und legte dem Akt Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofs (zu Domizilgesellschaften) bei. Dort ruhen sie noch immer.
Das Thema Liechtenstein, das die Steuerprüfer gleich zu Anfang der Prüfung schriftlich bei der AvW hinterfragt hatten, war damit jedenfalls begraben. Weder in der Schlussbesprechung am 23. Oktober 2001 mit Auer-Welsbach, noch im Abschlussbericht der Finanz wurde es erwähnt - was wiederum AvW-Gerichtsgutachter Fritz Kleiner, der sich der Sache in einer Art Teilgutachten gewidmet hat, für erwähnenswert hält.
Prüfer regte Änderungen an
Auch 2005 nahm die Finanz die AvW Invest AG unter die Lupe, besonderes Augenmerk legte sie auf „Käufe und Verkäufe von Genussscheinen", für die sie Aufzeichnungen nachforderte und Details erfragte. Schriftliche Antworten dazu bekam sie nicht.
Ungereimtheiten gab es auch bei den „Erfolgshonoraren", bei denen sich aus Vermerken des Prüfers vermuten lässt, dass er diesbezüglich für Änderungen der Jahresabschlüsse gewesen wäre. „Fachlich hat der Prüfer völlig recht, die Auslegung seiner Bemerkungen ist der Justiz überlassen", schreibt der Sachverständige im Gutachten.
Auch Auer-Welsbach selbst wurde geprüft, es ging um seine Einkommenssteuern 1995 bis 1999. Die Finanzbeamten gingen vor allem seinen Käufen und Verkäufen von AvW-Invest-Aktien nach, geforderte Belege wurden ihnen nicht gebracht. Laut Aktenvermerk eines Prüfers über eine Besprechung berief sich der Manager darauf, "dass aufgrund der Zu- und Verkäufe der Aktien nur Verluste entstanden sind; wie man sehen kann, sei auch sein Girokonto weit negativ ... Somit könne es zu keinem steuerpflichtigen Einkommen kommen". Die Finanz sah das aber differenzierter.
Zudem "machte AvW glaubhaft, dass es sich vorwiegend um Stützungskäufe handelte, die ... zu keinem Gewinn geführt haben."
Zur Erinnerung: Im AvW-Prozess geht es auch um den Vorwurf der Kursmanipulation bei AvW-Invest-Aktien. Auer-Welsbach weist alle Beschuldigungen zurück, und es gilt die Unschuldsvermutung. (gra, DER STANDARD; Print-Ausgabe, 21.02.2011)