Wien - Regierungs- und Oppositionsparteien konnten sich Donnerstag am Rande der Plenarsitzung nicht über einen neuen parlamentarischen Fahrplan für das Budgetbegleitgesetz, in dem u.a. die Pensions- und die Steuerreform sowie der Grundsatzbeschluss für den Abfangjäger-Ankauf enthalten sind, einigen. Strittig ist die Zeit, die im Budgetausschuss dafür zur Verfügung steht. Nunmehr gilt die ursprüngliche Regelung mit insgesamt acht Stunden Debatte im Budgetausschuss. Die Regierungsparteien wollten eine Ausweitung aber noch nicht ausschließen.

Der geschäftsführende SPÖ-Klubchef Josef Cap blieb bei seiner Forderung, die Regierung solle das Budgetbegleitgesetz zurückziehen und die enthaltenen Regelungen getrennt einbringen. So wäre eine "wirkliche Verhandlung" ohne Zeitdruck in den zuständigen Fachausschüssen sichergestellt - "Und nicht ein Drüberfahren über die Opposition. Das ist keine Sternstunde für den Parlamentarismus, wenn sich die Regierungsparteien dieser demokratiefeindlichen Art der Regierung beugen."

FPÖ-Klubchef Herbert Scheibner hält eine ausreichende Behandlung hingegen auch so für möglich. Die Materien seien seit Wochen in Diskussion, die Änderungswünsche bekannt, für die Beratungen seien zwei Wochen Zeit. Es wäre daher möglich, sich ausreichend auf die Beratungen vorzubereiten, wie dies auch die FPÖ tue, die noch Änderungen ausarbeite. Offenbar hätten SPÖ und Grüne aber anderes im Sinn: "Die Opposition will anscheinend nicht arbeiten, sondern nur politisieren."

Für die ÖVP bedauerte Klubchef Wilhelm Molterer, dass die Oppositionsparteien "unverständlicherweise" die ausgestreckten Hände der Koalitionsparteien abgelehnt hätten. Man habe eine Ausweitung der Ausschuss-Zeiten auf 15 Stunden - inklusive eines öffentlichen Hearings - angeboten. Molterer sagte aber trotzdem eine "ausführliche Beratung des Budgets und des Budgetbegleitgesetzes" zu. Auch Nationalratspräsident Andreas Khol (V), der einen eigenen Kompromissvorschlag gemacht hatte, sagte, er sei "selbstverständlich weiter bemüht", eine ausreichende Beratung des gesamten Gesetzeswerkes im Parlament sicherzustellen. (APA)