New York - Die USA haben im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen einen Entwurf für einen Resolutionstext vorgelegt, mit der die Nachkriegsordnung für den Irak festgelegt werden soll. Der Text hat nach einer inoffiziellen Übersetzung der Nachrichtenagentur Associated Press in Auszügen folgenden Wortlaut:
Der Sicherheitsrat "... nimmt die Briefe des Ständigen Vertreters der Vereinigten Staaten von Amerika und Großbritanniens zur Kenntnis und erkennt nach den Bestimmungen des Völkerrechts die besonderen Befugnisse, die Verantwortung und die Verpflichtungen dieser Staaten als Besatzungsmächte an. Auch wird die Verantwortung anderer Staaten anerkannt, die jetzt oder künftig mit ihnen unter einem vereinten Kommando (als 'Autorität' bezeichnet) zusammenarbeiten. ...
Er handelt gemäß Kapitel VII der Charta der Vereinten Nationen und
- appelliert an Mitgliedstaaten und interessierte Organisationen,
dem irakischen Volk bei seinen Bemühungen beizustehen, seine
Gesellschaft zu reformieren und wiederaufzubauen und wieder ein
anerkanntes Mitglied der internationalen Gemeinschaft zu werden.
- Er ruft alle Mitgliedstaaten auf, sofort auf die humanitären
Appelle der Vereinten Nationen und anderer internationaler
Organisationen für Irak zu antworten und dazu beizutragen, die
humanitären Bedürfnisse für den Wiederaufbau und die Erneuerung der
wirtschaftlichen Infrastruktur zu erfüllen.
- Er ruft alle Mitgliedstaaten auf, Angehörigen des früheren
irakischen Regimes, das für Verbrechen und Grausamkeiten
verantwortlich ist, eine sichere Zuflucht zu versagen. (...)
- Er beschließt, dass alle Mitgliedstaaten angemessene Schritte
ergreifen, um die sichere Rückkehr von irakischem Kulturbesitz und
anderen Gegenständen von archäologischem, historischem, kulturellem,
wissenschaftlichem und religiösem Wert an irakische Institutionen zu
erleichtern. ...
- Er ruft die Autorität dazu auf, den Wohlstand des irakischen
Volkes durch eine wirksame Verwaltung des Territoriums zu fördern.
Dazu gehört besonders die Arbeit für eine Wiederherstellung der
Bedingungen für Sicherheit und Stabilität sowie die Herstellung von
Bedingungen, unter denen das irakische Volk seine eigene politische
Zukunft frei bestimmen kann.
- Er ruft alle Beteiligten auf, umfassend ihre Verpflichtungen
nach dem Völkerrecht zu erfüllen, insbesondere die Genfer
Konventionen von 1949 und die Haager Landkriegsordnung von 1907.
- Er ersucht den Generalsekretär, einen Sonderbeauftragten für
den Irak zu ernennen. Zu dessen Verantwortung wird es gehören, die
UN-Einsätze in den Nachkriegsprozessen zu koordinieren, die UN- und
andere internationale Behörden bei humanitären Einsätzen und beim
Wiederaufbau zu koordinieren, mit der Autorität zusammenzuarbeiten
und dem irakischen Volk beizustehen. ...
- Er unterstützt die Bildung einer irakischen Übergangsregierung
durch das irakische Volk mit Hilfe der Autorität und und in
Zusammenarbeit mit dem Sonderbeauftragten. Diese soll als
Übergangsverwaltung von Irakern geführt werden, bis das irakische
Volk eine dauerhafte Regierung bildet.
- Er bestimmt, dass alle Verbote des Handels mit dem Irak und
der Bereitstellung finanzieller oder wirtschaftlicher Mittel aufgrund
der Resolution 661 (1990) und folgender Resolutionen ... nicht mehr
gültig sind. Ausgenommen sind Verbote des Verkaufs oder der Lieferung
von Waffen und zugehörigem Material an Irak abgesehen von Waffen und
zugehörigem Material, die von der Koalition benötigt werden. ...
- Er beschließt, dass alle Exporte von Rohöl, Rohölprodukten und Erdgas aus dem Irak mit dem Datum dieser Resolution im Einklang mit bestehenden internationalen Marktpraktiken erfolgen. ...
- Er unterstützt die Ausübung der in dieser Resolution festgelegten Verantwortlichkeiten der Autorität für eine Anfangsperiode von zwölf Monaten, beginnend mit dem Datum der Verabschiedung dieser Resolution. Anschließend verlängert sich der Zeitraum wie erforderlich, bis der Sicherheitsrat anders entscheidet. ..."
(APA/AP)