New York - Die USA haben im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen einen Entwurf für einen Resolutionstext vorgelegt, mit der die Nachkriegsordnung für den Irak festgelegt werden soll. Der Text hat nach einer inoffiziellen Übersetzung der Nachrichtenagentur Associated Press in Auszügen folgenden Wortlaut:

Der Sicherheitsrat "... nimmt die Briefe des Ständigen Vertreters der Vereinigten Staaten von Amerika und Großbritanniens zur Kenntnis und erkennt nach den Bestimmungen des Völkerrechts die besonderen Befugnisse, die Verantwortung und die Verpflichtungen dieser Staaten als Besatzungsmächte an. Auch wird die Verantwortung anderer Staaten anerkannt, die jetzt oder künftig mit ihnen unter einem vereinten Kommando (als 'Autorität' bezeichnet) zusammenarbeiten. ...

Er handelt gemäß Kapitel VII der Charta der Vereinten Nationen und

  1. appelliert an Mitgliedstaaten und interessierte Organisationen, dem irakischen Volk bei seinen Bemühungen beizustehen, seine Gesellschaft zu reformieren und wiederaufzubauen und wieder ein anerkanntes Mitglied der internationalen Gemeinschaft zu werden.

  2. Er ruft alle Mitgliedstaaten auf, sofort auf die humanitären Appelle der Vereinten Nationen und anderer internationaler Organisationen für Irak zu antworten und dazu beizutragen, die humanitären Bedürfnisse für den Wiederaufbau und die Erneuerung der wirtschaftlichen Infrastruktur zu erfüllen.

  3. Er ruft alle Mitgliedstaaten auf, Angehörigen des früheren irakischen Regimes, das für Verbrechen und Grausamkeiten verantwortlich ist, eine sichere Zuflucht zu versagen. (...)

  4. Er beschließt, dass alle Mitgliedstaaten angemessene Schritte ergreifen, um die sichere Rückkehr von irakischem Kulturbesitz und anderen Gegenständen von archäologischem, historischem, kulturellem, wissenschaftlichem und religiösem Wert an irakische Institutionen zu erleichtern. ...

  5. Er ruft die Autorität dazu auf, den Wohlstand des irakischen Volkes durch eine wirksame Verwaltung des Territoriums zu fördern. Dazu gehört besonders die Arbeit für eine Wiederherstellung der Bedingungen für Sicherheit und Stabilität sowie die Herstellung von Bedingungen, unter denen das irakische Volk seine eigene politische Zukunft frei bestimmen kann.

  6. Er ruft alle Beteiligten auf, umfassend ihre Verpflichtungen nach dem Völkerrecht zu erfüllen, insbesondere die Genfer Konventionen von 1949 und die Haager Landkriegsordnung von 1907.

  7. Er ersucht den Generalsekretär, einen Sonderbeauftragten für den Irak zu ernennen. Zu dessen Verantwortung wird es gehören, die UN-Einsätze in den Nachkriegsprozessen zu koordinieren, die UN- und andere internationale Behörden bei humanitären Einsätzen und beim Wiederaufbau zu koordinieren, mit der Autorität zusammenzuarbeiten und dem irakischen Volk beizustehen. ...

  8. Er unterstützt die Bildung einer irakischen Übergangsregierung durch das irakische Volk mit Hilfe der Autorität und und in Zusammenarbeit mit dem Sonderbeauftragten. Diese soll als Übergangsverwaltung von Irakern geführt werden, bis das irakische Volk eine dauerhafte Regierung bildet.

  9. Er bestimmt, dass alle Verbote des Handels mit dem Irak und der Bereitstellung finanzieller oder wirtschaftlicher Mittel aufgrund der Resolution 661 (1990) und folgender Resolutionen ... nicht mehr gültig sind. Ausgenommen sind Verbote des Verkaufs oder der Lieferung von Waffen und zugehörigem Material an Irak abgesehen von Waffen und zugehörigem Material, die von der Koalition benötigt werden. ...

  10. Er beschließt, dass alle Exporte von Rohöl, Rohölprodukten und Erdgas aus dem Irak mit dem Datum dieser Resolution im Einklang mit bestehenden internationalen Marktpraktiken erfolgen. ...
  11. Er unterstützt die Ausübung der in dieser Resolution festgelegten Verantwortlichkeiten der Autorität für eine Anfangsperiode von zwölf Monaten, beginnend mit dem Datum der Verabschiedung dieser Resolution. Anschließend verlängert sich der Zeitraum wie erforderlich, bis der Sicherheitsrat anders entscheidet. ..."

(APA/AP)