BA-CA-Vorstand Regina Prehofer ist "Business Woman of the Year"
Redaktion
,
Wien - Sie sieht in Osteuropa
noch großes Potenzial für die
Bank-Austria-Creditanstalt-Gruppe (BA-CA) und strebt in
den einzelnen Ländern sowohl im Firmenkunden- als
auch im Privatkundengeschäft die Marktführerschaft
an. Regina Prehofer, 47, Vorstandschefin der BA-CA-Gruppe, wurde nun von den
führenden WirtschaftsjournalistInnen des Landes zur "Business Woman of the Year" gekürt. Sie tritt damit die Nachfolge von Hilde Umdasch, Maria Pfeiffer und Elisabeth
Bleyleben-Koren an.
Prehofer
hat sich für die kommenden
fünf Jahre als Vorstand hohe
Ziele gesteckt: "Wir wollen die
rund 900 Filialen in Osteuropa bis zum Jahr 2008 mindestens verdoppeln." Die Fusion
der BA-CA mit der HypoVereinsbank München sieht sie
positiv: "Der Wachstumsschub ist gelungen." Der für
Frühsommer angesagte Börsegang (ab Juni sollen bis zu 25
Prozent der Österreich-Töchter an interessierte Investoren
gehen), sei eine weitere Chance, um das Osteuropageschäft
noch mehr anzukurbeln. "Wir
wollen durch diesen Markt
den Konzern noch mehr stärken."
Die doppelte Doktorin Prehofer (Jus und Handelswissenschaften) sagt zwar offen,
sie habe ihre Karriere nicht geplant, hat aber einen lückenlosen Lebenslauf vorzuweisen.
Von der Kontrollbank, wo sie
schnell die Prokura bekam
und dann Leiterin der Rechtsabteilung wurde,wechselte sie
zur Creditanstalt. Dort machte
sie Karl Sevelda (er ist heute
Vorstand bei der Raiffeisen
Zentralbank) zur Abteilungsleiterin für die Export- und
Außenhandelsfinanzierungen. Im Juli 1999 wechselte sie
schließlich zur Bank Austria,
wo sie sich von der Leiterin
des internationalen Konzerngeschäfts zum ersten weiblichen Vorstand der BA-CA mit
Zuständigkeit internationale
Konzerne, Firmenkunden und
Immobilien hinaufarbeitete. (DER STANDARD, Printausgabe 10./11.05.2003)
Forum:
Ihre Meinung zählt.
Die Kommentare im Forum geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen,
den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen
(siehe ausführliche Forenregeln),
zu entfernen. Benutzer:innen können diesfalls keine Ansprüche stellen.
Weiters behält sich die STANDARD Verlagsgesellschaft m.b.H. vor, Schadenersatzansprüche
geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.