Klagenfurt - Sind die AvW-Genussscheine Fremdkapital oder doch nachrangiges Eigenkapital gewesen? Diese Frage soll nun das Höchstgericht klären, wie das "WirtschaftsBlatt" in seiner Freitag-Ausgabe berichtet. Die Masseverwalter Gerhard Brandl und Ernst Malleg wollen in dieser rechtlichen Grauzone nicht entscheiden und werden daher die Anleger-Forderungen bestreiten.

Die Forderungen betragen insgesamt rund 300 Mio. Euro, Brandl und Malleg haben aber Probleme mit der Beurteilung des Genussrechts. Die Rechtswissenschafter Georg Graf und Friedrich Rüffler konnten in einer neun Seiten starken Ersteinschätzung kein eindeutiges Ergebnis erzielen, ob es sich nun um Fremdkapital oder doch um nachrangiges Eigenkapital handelt. Es seien "in rechtlicher Hinsicht wesentliche Aspekte unsicher", heißt es in dem Gutachten.

Brandl und Malleg betonen, es gebe keine Judikatur zu den Genussscheinen. Daher müsse man diesen Weg beschreiten, die Genussrechte seien vom österreichischen Gesetzgeber bisher "nur rudimentär geregelt". 15 bis 20 Verfahren sollen geführt werden. Die Klagsfristen der AvW-Anleger werden verlängert, bis der OGH die Verfahren beendet hat. Ob die Frage Fremd- oder Eigenkapital Einfluss auf das Strafverfahren gegen AvW-Gründer Wolfgang Auer-Welsbach haben könnte, ist derzeit noch unklar. (APA)