Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat am Freitag die Abschiebung eines afghanischen Asylbewerbers aus Belgien nach Griechenland verurteilt. 

Auswirkungen auf Österreich

Das wird Auswirkungen auf all jene EU-Staaten haben, die weiterhin Asylsuchende nach Griechenland zurückschicken, wenn sie dort in die EU eingereist sind - unter anderem auf Österreich.

Der EGMR urteilte, die belgischen Behörden hätten Asylwerber nicht nach Griechenland abschieben dürfen. So habe es konkret bei dem Afghanen eine Verletzung von Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention (Verbot unmenschlicher und erniedrigender Behandlung) durch Griechenland aufgrund der Haft- und der Lebensbedingungen des Beschwerdeführers gegeben. Außerdem registrierten die Richter eine Verletzung von Artikel 13 (Recht auf wirksame Beschwerde) durch Griechenland aufgrund der Mängel des dortigen Asylverfahrens im Fall des Beschwerdeführers.

Schließlich wurde Belgien aufgrund der Überstellung des afghanischen Flüchtlings nach Griechenland verurteilt, weil der Asylwerber dem "dortigen mangelhaften Asylsystem und den damit verbundenen Risiken sowie den dortigen Haft- und Lebensbedingungen ausgesetzt" war. Ferner wurde eine Verletzung von Artikel 13 durch Belgien festgestellt, weil der Beschwerdeführer nach dortigem Recht über keinen wirksamen Rechtsbehelf gegen seine Überstellung verfügte.

Belgien muss 32.000 Euro zahlen

Dem afghanischen Asylwerber muss Griechenland 1.000 Euro für den erlittenen immateriellen Schaden und 4.725 Euro für die entstandenen Kosten zahlen. Belgien hat dem Beschwerdeführer 24.900 Euro für den erlittenen immateriellen Schaden und 7.350 Euro für die entstandenen Kosten zu zahlen.

Mit dem EGMR-Urteil wurde auch die Dublin II-Verordnung, nach welcher Asylsuchende ihr Verfahren in jenem EU-Land abwarten müssen, in welches sie zuerst eingereist sind, infrage gestellt. (APA)