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Wien - Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) zeigte sich vergangenen Donnerstag fast euphorisch. Sechs Speditionsunternehmen hätten "umfangreiche Geständnisse" hinsichtlich der Teilnahme an Kartellen abgegeben, hieß es in einer Pressemitteilung. Bei den betroffenen Spediteuren sorgt das für Verwunderung. Man habe "kein Schuldeingeständnis abgeliefert", sagte Rechtsanwalt Johannes Willheim, der fünf der sechs Firmen vertritt, zum Standard.

Wie das mit den Aussagen der Wettbewerbshüter zusammenpasst? Hier wird es juristisch komplizierter: Man habe der BWB lediglich schriftlich bestätigt, dass es jahrelang Treffen im Rahmen der "Speditions-Sammelladungs-Konferenz" (SSK) gab, bei der auch Tarife ausgehandelt wurden.

"Bagatellkartell"

Allerdings habe das ohnehin nie jemand geleugnet, sagte der Anwalt. Man sei schließlich davon ausgegangen, dass es sich bei der SSK um ein zulässiges und angemeldetes "Bagatellkartell" (maximal fünf Prozent Anteil am Gesamtmarkt oder 25 Prozent an einem Teilmarkt) gehandelt habe. Dieser Meinung sei man nach wie vor. "Die betroffenen Unternehmen waren aufgrund des offiziellen Charakters der SSK und der Tatsache, dass sie öffentlich bekannt war, der Ansicht, an keinem illegalen Kartell oder an verbotenen Preisabsprachen teilgenommen zu haben. Keines dieser Unternehmen hat an der Beschlussfassung über die jährlich veröffentlichten SSK-Tarife mitgewirkt."

Wozu also die schriftlichen Bestätigungen, dass es die Absprachen gab? Das ist relativ einfach erklärt: Sollte das Kartellgericht nicht der Verteidigungslinie folgen und Verurteilungen aussprechen, kommen die sechs betroffenen Spediteure mit deutlich geringeren Geldstrafen davon. Laut Wettbewerbsbehörde liegen die Abschläge bei "bis zu 50 Prozent".

Jenen Spediteuren, die nicht kooperiert haben, drohen im schlimmsten Fall Strafen bis zu zehn Prozent des Jahresumsatzes.

Dass es dazu kommt, glaubt Willheim aber weiter nicht. In der Praxis seien die ausgemachten Tarife nämlich ohnehin oft nicht durchsetzbar gewesen - weil sie zu hoch waren. Profitiert hätten höchstens größere Anbieter, nicht die von ihm vertretenen (kleinen) Spediteure.

Seine Mandanten hätten sich einfach auf den Zentralverband der Spediteure verlassen. Dessen Kernaufgabe sei es auch gewesen, zu prüfen, ob die Kriterien für ein zulässiges Bagatellkartell vorliegen. Dass es diesbezüglich möglicherweise auch europarechtliche Probleme geben könnte, sei nie Thema gewesen.(Günther Oswald, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 24.1.2011)