St. Pölten - Die Grippewelle ist da. Um das Prozedere bei Krankenstand in Erinnerung zu rufen, gibt die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse via Aussendung Tipps, was Arbeitnehmer im Krankheitsfall tun müssen.

Sie müssen ihren Dienstgeber umgehend informieren und einen (Vertrags-)Arzt aufsuchen, der die Arbeitsunfähigkeit auf Grund der Krankheit bestätigt. Der Arzt macht die Meldung an die Krankenkasse, die im Anschluss an die gesetzliche Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers auch als Ausgleich zum Verdienstentgang Krankengeld zahlt. (red)

Was muss man bei einem Krankenstand beachten?

  • Umgehende Meldung an den Dienstgeber.
  • Der Arzt stellt die Arbeitsunfähigkeit in Folge Krankheit fest und meldet dies an die Krankenkasse
  • Anordnungen des Arztes (z. B. Bettruhe) und bewilligte Ausgehzeiten sind einzuhalten
  • Änderungen des Aufenthaltsortes während des Krankenstandes sind der Kasse zu melden. Liegt dieser außerhalb von Niederösterreich (Anm: Information der NÖ GKK), ist vorher die Zustimmung der Kasse einzuholen
  • Gesundmeldung durch den Arzt
  • Der Dienstgeber erhält die ärztliche Bescheinigung über die Dauer der Arbeitsunfähigkeit infolge der Erkrankungen (ohne Angabe der Krankenstandsdiagnose)