ie EU-Kommission prüft das umstrittene ungarische Mediengesetz nicht nur in Hinblick auf die EU-Richtlinie zu audiovisuellen Medien, sondern auch bezüglich eines Verstoßes gegen die in der EU-Grundrechtecharta verankerte Pressefreiheit. Wie Jonathan Todd, Sprecher der für digitale Medien zuständigen EU-Kommissarin Neelie Kroes am Montag in Brüssel sagte, prüfe die EU-Behörde auch einen Verstoß gegen die in der EU vertraglich vorgeschriebene Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit. Die Rolle der Kontrollbehörde wird nicht geprüft.

Kroes hatte am Freitagabend im Namen der EU-Kommission in einem Schreiben an die Regierung in Budapest ihre Besorgnis zu dem Mediengesetz bekräftigt. Die Einleitung eines förmlichen Vertragsverletzungsverfahrens gegen Ungarn ist laut Todd "eine Möglichkeit", sollten sich die Sorgen bestätigen und von Ungarn nicht ausgeräumt werden. Man dürfe dabei aber nicht "den Karren vor das Pferd spannen", warnte der Sprecher.

Der Brief von Kros gehe auch auf nicht-audiovisuelle Medien ein, sagte der Kommissionssprecher. Insbesondere habe Kroes in ihrem Schreiben betont, dass das in dem Gesetz enthaltene Erfordernis einer ausgewogenen Berichterstattung nicht nur - wie in den EU-Staaten üblich - auf den Bereich des Rundfunks anwendbar sei, sondern auch auf On-Demand Dienste wie Blogs und Videoblogs. Kroes habe in ihrem Schreiben Sorgen hinsichtlich fehlender begrenzender Kriterien geäußert.

Einschränkung

Dies könne zu einer unverhältnismäßigen Einschränkung der Meinungsfreiheit und Informationsfreiheit führen. In diesem Punkt wäre auch ein Verstoß gegen die Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit und Artikel 11 der Grundrechtecharta (Pressfreiheit, Anm.) möglich. Die Charta sei nur anwendbar, wenn sie bei der Umsetzung von EU-Recht eine Rolle spiele.

Ein weiterer von Kroes beanstandeter Punkt betreffe die Registrierungspflicht für Medien, auch von nicht-audiovisuellen. "Sie äußert die Sorge, dass die Regeln wegen fehlender beschränkender Kriterien übermäßig angewendet werden, was unverhältnismäßig wäre und eine Einschränkung der Grundrechte von Meinungsfreiheit und Information darstellen kann."

Keine rechtliche Grundlage fand die EU-Kommission dagegen in Hinblick auf die von Kritikern und auch von Kroes anfänglich beanstandete Medienbehörde (NMHH) und ihre Zusammensetzung. Die Behörde setzt sich ausschließlich aus Mitgliedern der regierenden rechtskonservativen Fidesz-Partei zusammen, die auf neuen Jahre ernannt wurden.

Die Medien-Richtlinie der EU enthalte keine Bestimmungen zur Unabhängigkeit von Kontrollbehörden. Die EU-Staaten hätten in ihrer "äußersten Weisheit" keine derartigen Bestimmungen aufgenommen, obwohl die EU-Kommission und das EU-Parlament dies angestrebt hätten, sagte der Sprecher. (APA)