Die EU-Kommission hat der Regierung in Ungarn in einem Brief mitgeteilt, dass sie beim umstrittenen Mediengesetz in drei Punkten Bedenken hat wegen möglicher Verstöße gegen EU-Recht. Diese beziehen sich allesamt auf Regelungen im audiovisuellen Sektor, des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, und des Internet, seien es Blogs oder Videoblogs. Hier befürchtet die Kommission unzulässige Einschränkungen für Medienanbieter aus anderen EU-Ländern, die der Gesetzgebung ihrer Staaten unterliegen, auch beim Recht auf Meinungsfreiheit.

Printmedien werden von der EU-Richtlinie für Audiovisuelle Medien, auf die die zuständige Kommissarin Neelie Kroes sich bezieht, nicht erfasst. Gegen den von Kritikern als "Zensurbehörde" eingestufte Medienregulierungsbehörde NMHH, welche Premierminister Viktor Orbán ausschließlich mit Personen besetzt hat, die seiner Partei Fidesz nahestehen, hat die EU-Kommission in ihrem Schreiben jedoch keinerlei Einwände formuliert. Das hat ein Sprecher der Kommission, Jonathan Todd, bestätigt.

Wie Todd dem STANDARD sagte, schließe die EU-Richtlinie solche spezifischen Regelungen nicht ein, "die Kommission und das EU-Parlament haben das zwar vorgeschlagen, aber die Regierungen haben das damals in ihrer Weisheit abgelehnt". Ob die Kommission ein Verfahren einleiten werde, dazu sei es "zu früh", man müsse erst die Reaktion abwarten. (Thomas Mayer aus Brüssel/DER STANDARD, Printausgabe, 25.1.2011)