Im Prozess gegen Wettermoderator Jörg Kachelmann ist sein Anwalt Johann Schwenn ist mit einem Befangenheitsantrag gegen die psychologische Sachverständige Luise Greuel gescheitert. Greuel soll die Glaubwürdigkeit der Aussage von Kachelmanns Ex-Geliebter beurteilen. Das Landgericht Mannheim wies den Antrag am Montag zurück. Eine einseitige Parteinahme zuungunsten des Angeklagten sei nicht zu erkennen, erklärte das Gericht. Zudem befragte das Gericht unter Ausschluss der Öffentlichkeit erneut den umstrittenen Trauma-Experten Günter Seidler.

In ihrem schriftlichen Gutachten war Greuel zu einem offenen Ergebnis gekommen. Ein "etwaiger Erlebnisgehalt" lasse sich nicht bestätigen. Kachelmanns früherer Verteidiger Reinhard Birkenstock hatte das Gutachten stets als entlastend interpretiert. Schwenn hatte es dagegen als spekulativ kritisiert. Die Schlussfolgerungen Greuels sei weder spekulativ, noch zeugten sie von einer "Jagdneigung" der Gutachterin, erklärte das Gericht. Die 37-Jährige Ex-Geliebte beschuldigt den Moderator, sie Anfang Februar 2010 vergewaltigt und mit einem Messer bedroht zu haben. Kachelmann bestreitet die Tat.

Die Befragung Seidlers fand erneut unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Seidler ist Therapeut von Kachelmanns Ex-Geliebter und vertritt die These, die Erinnerungslücken des mutmaßlichen Vergewaltigungsopfers an die angezeigte Tat seien auf eine Traumatisierung zurückzuführen. Ein seelisches Trauma mit möglichen Erinnerungslücken könne unter anderem durch besonders belastende und einschneidende Erlebnisse verursacht werden. (APA)