
Die Gewerkschaft ballt schon die Faust: Fritz Neugebauer ist bekannt dafür, die Interessen seiner Mitglieder durchzukämpfen.
Die Absetzung von Generalstabschef Edmund Entacher durch Verteidigungsminister Norbert Darabos dürfte mit ziemlicher Sicherheit beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) landen - "und da würde ich glauben, dass Darabos schlechte Karten hat", sagt der Verfassungsrechtsprofessor Heinz Mayer im Gespräch mit dem Standard.
Denn: Der VfGH hält - im Einklang mit dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte - die Meinungsfreiheit hoch. Und Entacher wurde explizit wegen seiner abweichenden Meinung des Postens enthoben.
Wobei auch das erst vorläufig erfolgt ist: Das Schreiben, das dem General am Montag kurz nach 19 Uhr in einer Sitzung hoher Offiziere übergeben wurde, hat noch keinen Bescheidcharakter. Erst wenn das Ministerium einen formell korrekten Bescheid mit einer entsprechenden Begründung ausstellt, kann Entacher sich wehren.
Dass er das tun wird, halten seine bisherigen Untergebenen für eine ausgemachte Sache: Der beliebte General würde die Sache der Truppe verraten, wenn er still und leise in Pension ginge.
Noch dazu, da es einen Präzendezfall gibt: Der bisher umstrittenste Amtsvorgänger Darabos', Brigadier Karl Lütgendorf, hat im Jahr 1971 den damaligen Pressechef des Verteidigungsministeriums, Johann Ellinger, abberufen - Ellinger ging zum Höchstgericht, bekam recht und seinen ursprünglichen Posten zurück.
Weitere Parallele des Falles mit jenem Entachers: Ellinger hatte die sozialistische Wehrpolitik der Regierung Kreisky in einem Vortrag und einem Interview kritisiert. Derartige Kritik ist seither mit höchstrichterlichem Segen erlaubt - und möglicherweise sogar geboten. Generalleutnant Günther Höfler, der Kommandant der österreichischen Streitkräfte, sagte dem Standard: "Ich erachte es geradezu als Verpflichtung eines Kommandanten und Experten, politischen Verantwortungsträgern fachliche Bedenken klar und deutlich aufzuzeigen."
Höfler lobt Entacher als "geradlinigen Offizier, der in der Truppe hohes Ansehen genießt", als Kamerad bedauere er die Entwicklung.
Entacher selbst hat sich am Dienstag nicht geäußert - das muss er auch erst, wenn er den von Darabos erwarteten Bescheid bei der Beschwerdekommission im Bundeskanzleramt (und in zweiter Instanz beim VfGH) bekämpft. Gewerkschaftlicher Schutz ist ihm in jedem Fall sicher. Für die Gewerkschaft geht es dabei nicht nur um den Anlassfall, sondern auch um den Grundsatz der Meinungsfreiheit für alle Beamten und damit den Beamtenstand an sich. (Conrad Seidl, DER STANDARD, Printausgabe, 26.1.2011)