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Scheuch mit seinem neuen, alten Parteifreund H.-C. Strache in Klagenfurt.

Foto: APA/Eggenberger

Wien - Die Korruptionsstaatsanwaltschaft will gegen FPK-Chef Uwe Scheuch einen Strafantrag stellen, berichtet das Nachrichtenmagazin "News".Der entsprechende Vorhabensbericht wurde von der Oberstaatsanwaltschaft bereits genehmigt und liegt nun zur Enderledigung im Justizministerium.

Im Fall geht es um die im Vorjahr publik gewordene "Russen-Affäre" des Kärtner Politikers. Ein Tonbandmitschnitt belegte, dass Scheuch gesagt hatte, es sei "part of the game", dass ein russischer Investor bei einer Investition in Kärnten die Staatsbürgerschaft erhält. In diesem Zusammenhang hatte sich Scheuch auch eine Parteispende gewünscht.

FPK-Obmann fand nichts Problematisches

Scheuch meinte auf dem Tonband: Beteiligt sich der fragliche Russe mit beispielsweise fünf Millionen Euro an einer Gesellschaft, sei die Staatsbürgerschaft, sobald das Projekt abgeschlossen ist, "no na net part of the game". Der frühere BZÖ- und heutige FPK-Politiker hatte dieses Gespräch nie bestritten, nannte die Veröffentlichung - knapp vor dem brisanten FPK-Parteitag im Jänner 2010 - eine "Schmutzkübelkampagne". Aus keiner einzigen Passage sei hervorgegangen, dass daran etwas problematisch sein soll, sagte er damals.

Scheuch beteuert Unschuld

"Ich bin vollkommen unschuldig", sagte Scheuch am Mittwoch. Er will sich indes von einer "politisch motivierten" Staatsanwaltschaft "nicht beeindrucken" lassen. "Sollte es tatsächlich zu einer Anklage kommen, gehe ich von einem Freispruch aus", meinte der FPK-Parteichef. Eine Anklageerhebung alleine wäre für ihn jedenfalls kein Grund das Handtuch zu werfen. "Erst eine Verurteilung wäre ein Grund zurückzutreten", so Scheuch.

"Ein Vorhabenbericht ist im Justizministerium eingetroffen", bestätigte Paul Hefelle, Sprecher von Justizministerin Claudia Bandion-Ortner. Das Einlangen eines solchen Berichtes lasse jedoch keine Schlüsse zu, ob es nun in Richtung Anklage oder in Richtung einer Einstellung des Verfahrens gehe, sagte Hefelle. Der Bericht werde jetzt von einem Sachbearbeiter juristisch geprüft und dann wieder an die entsprechende Behörde zurückgeschickt.  (red, derStandard.at, 26.1.2011)