Dies sei verfassungskonform, beruft sich FP-Wohnbaulandesrat Manfred Haimbuchner auf ein Uni-Gutachten.

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Linz - "Verfassungsrechtlich spricht nichts dagegen, die Vergabe von geförderten Mietwohnungen an Deutschkenntnisse des Antragstellers zu knüpfen." Er sehe keinen Verstoß gegen die EU-Antidiskriminierungsrichtlinie. Zu diesem Schluss kommt der Verwaltungsrechtler Andreas Hauer.

Der oberösterreichische Landesrat Manfred Haimbuchner (FPÖ) hatte zur Klärung dieses Sachverhalts jenen Linzer Uni-Professor beauftragt, den sich Innenministerin Maria Fekter beim neuen Asylgesetz zur Unterstützung geholt hatte. Anders als viele andere Verfassungsrechtler hielt Hauer die Anwesenheitspflicht für Asylwerber im Erstaufnahmezentrum nicht grundsätzlich für verfassungswidrig.

Mit dem für die FPÖ erstellten Gutachten hat sich Haimbuchner nun absegnen lassen, was er schon kurz nach seinem Regierungsantritt Ende 2009 angekündigt hatte: die Änderung der Vergabekriterien bei geförderten Mietwohnungen für Drittstaaten-Angehörige. Schon bisher müssen in Oberösterreich Migranten fünf Jahre warten, bis sie Anspruch darauf haben. "Erfahrungsberichte haben gezeigt, dass trotz dieser langen Zeit viele Drittstaaten-Angehörige nicht über Grundkenntnisse in Deutsch verfügen" , heißt es aus Haimbuchners Büro.

Vorgeschichte: Wels

Bereits vor einem Jahr hatte ein anderer FPÖ-Politiker, der Welser Wohnbaustadtrat Andreas Rabl, als "Integrationsmaßnahme" die "Vergaberichtlinien für geförderte Wohnungen gemeinnütziger Bauvereinigungen" in seiner Stadt ändern wollen. Rabl versuchte durchzusetzen, dass Deutschkenntnisse eine Grundvoraussetzung werden müssten. Der Verfassungsdienst der Stadt Wels kippte jedoch diese Richtlinie. Daraufhin wurde bei Hauer das Gutachten in Auftrag gegeben.

Auch wenn Haimbuchner jetzt das Recht auf seiner Seite sieht, wird die notwendige Änderung des oberösterreichischen Wohnbauförderungsgesetzes nicht die politische Mehrheit finden. In diesem Wissen hat der Landesrat angekündigt, per Dienstanweisung von den gemeinnützigen Wohnbauträgern die Aufnahme des Kriteriums Sprachkenntnisse in die Vergaberichtlinien einzufordern. Die Deutschkenntnisse müssen dem EU-Sprachrahmen der Stufe II (Wortschatz: 500 Wörter) entsprechen.

Klärendes Gespräch

Frank Steiner, Direktor der Landeswohnungsgenossenschaft Lawog, setzt auf ein klärendes Gespräch nächste Woche mit Haimbuchner. Und Hermann Friedl, Geschäftsführer der gemeinnützigen Wohnungsgesellschaft GWG, bezweifelt, dass diese Vorgangsweise juristisch hält. Aus Haimbuchners Büro heißt es jedoch: "Wir können den Hebel ansetzen. Wer die Richtlinie nicht umsetzt, fällt um die Landesförderung." (Kerstin Scheller, DER STANDARD-Printausgabe, 27.1.2011)