Thomas Vescey, Sprecher der Staatsanwaltschaft, bestätigte dem STANDARD, dass es bei Fellner-Firmen Hausdurchsuchungen gab. Vescey erklärte, dass ein Ermittlungsverfahren laufe, in dem die Fellner-Brüder als Beschuldigte geführt werden. Am Donnerstag wurden an fünf Adressen der Fellners Hausdurchsuchungen durchgeführt. Es gilt die Unschuldsvermutung. Gegenüber der APA bezeichnete Wolfgang Fellner die Aktion als "völlig skurril". Der "Österreich"-Herausgeber zeigte sich "empört".

Betroffen waren Büros der "Fellner Medienprojekte GesmbH" und der private Haushalt von Wolfgang Fellner. Die Durchsuchungen seien "naturgemäß gesetzeskonform und daher unter Berücksichtigung der durch das Redaktionsgeheimnis bestehenden Vorgaben durchgeführt worden", sagte Vecsey. Rund 25 Aktenordner mit Verträgen, Korrespondenz und sonstigen Unterlagen wurden beschlagnahmt, "die überdies zur Wahrung sämtlicher Beschuldigtenrechte auch amtlich versiegelt wurden", wie Vecsey betonte.

Geiselberg-Immobilie

Laut Fellner geht es um ein Immobiliengeschäft zwischen einer Fellner-Firma und der Immofinanz. Die Fellners zählten zu langjährigen Bankkunden der Constantia/Immofinanz-Gruppe. Demnach haben die Fellners bei der Immofinanz ein Büro-Objekt in der Geiselbergstraße in Wien-Simmering gekauft. Die Staatsanwaltschaft untersucht nun, ob die Immobilie zu günstig verkauft wurde und deshalb Beihilfe zur Untreue vorliegt. Darüber hinaus habe sich die Staatsanwaltschaft für einen angeblichen Immobilien-Deal in St. Moritz interessiert, zu dem es aber nach Fellner nie gekommen sei. "Das ganze wird sich in Luft auflösen. Man hat Null gefunden und Null mitgenommen."

"Man hat mich mit meinem Bruder verwechselt"

Als "Skandal" bezeichnete Wolfgang Fellner den Umstand, dass es auch bei ihm eine Hausdurchsuchung gegeben habe. Geschäftsführer jener Firma, die den Immobilienkauf mit der Immofinanz abgewickelt hatte, ist sein Bruder Helmuth. "Man hat mich mit meinem Bruder verwechselt. Mein Bruder hat alle Vertragsunterlagen herausgerückt, und er hätte das auch gemacht, wenn die Staatsanwaltschaft angefragt hätte." Da bei den Hausdurchsuchungen auch redaktionelle Unterlagen gesichtet wurden, spricht Fellner von einer Verletzung des Redaktionsgeheimnisses. "Ein klarer Verstoß gegen die Menschenrechtskonvention und den jüngsten OGH-Entscheid zur Pressefreiheit - wenn das Schule macht, dann gute Nacht".

Der Sprecher der Staatsanwaltschaft hielt dem entgegen, ein Bruch des Redaktionsgeheimnisses liege "definitiv nicht vor". Wie Vecsey mit Nachdruck feststellte, "wurden ausschließlich jene Unterlagen gesichtet und sichergestellt, die im Zusammenhang mit dem staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren stehen".

Stellungnahme der Fellner Medienprojekte Gesellschaft in Auszügen

In einer Stellungnahme der Fellner Medienprojekte Gesellschaft - aus dem Büro Wolfgang Fellner - heißt es, "Wolfgang Fellner hat mit der gesamten Transaktion überhaupt nichts zu tun. Er war weder Geschäftsführer noch Eigentümer der Fellner Medienprojekte Gesellschaft noch hat er jemals an Verhandlungen oder Gesprächen mit Dr. Petrikovics, der Immofinanz oder der Constantia-Bank teilgenommen. Geschäftsführer war Mag. Helmuth Fellner, der die entsprechenden Verträge und Unterlagen sofort der Staatsanwaltschaft freiwillig zur Verfügung gestellt hat."

"Die Hausdurchsuchung bei 'Österreich'-Chefredakteur Wolfgang Fellner, bei der keinerlei Unterlagen zur Causa Immofinanz und zu Kontakten mit Dr. Petrikovics gefunden wurden und die deshalb auch nach 45 Minuten ergebnislos abgebrochen wurde, stellt deshalb einen eklatanten Bruch des Redaktionsgeheimnisses dar."

"In diesem Fall ist die Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention besonders krass, weil jede Recherche der Causa sofort ergeben hätte, dass Wolfgang Fellner mit Dr. Petrikovics niemals Kontakt hatte und in die genannte Transaktion in keinster Weise involviert war."

"Sehr wohl aber befinden sich im Haushalt von Wolfgang Fellner zahlreiche brisante journalistische Unterlagen und auch Dokumente zu redaktionellen Berichterstattungen über die Causen Noricum, Bawag, Grasser, Buwog und zu Verwicklungen von Politikern in die Hypo-Causa, deren Ordner definitiv im Rahmen der Hausdurchsuchung gesichtet wurden."

Wolfgang Fellner sagt zur Causa: "Ich möchte mit aller Deutlichkeit feststellen, dass ich mit den von der Staatsanwaltschaft genannten Transaktion nicht das geringste zu tun hatte und habe. Ich hatte keinerlei Kontakt zu Dr. Petrikovics und habe an keiner einzigen Verhandlung über das Projekt Geiselbergstraße teilgenommen noch irgendeine Funktion in einer damit betroffenen Firma ausgeübt, schon gar nicht habe ich jemals einen Kaufvertrag beauftragt. Ich betrachte die völlig überflüssige Hausdurchsuchung in meinem Privathaushalt, in deren Rahmen kein einziges in Zusammenhang mit Constantia- oder Immofinanzgeschäften stehendes Schriftstück gefunden wurde, weil ich auch kein einziges solches Schriftstück je besessen habe, als definitiven Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention und gegen die Urteile des Obersten Gerichtshofes, weil ich die Beamten deutlich darauf hingewiesen habe, dass ich keine Unterlagen zu der Causa sehr wohl aber zahlreiche vertrauliche journalistische Unterlagen, die dem Redaktionsgeheimnis unterliegen, besitze. Ich werde deshalb alle rechtlichen Schritte gegen diesen Bruch der Europäischen Menschenrechtskonvention ergreifen."

Sein Bruder Helmuth zu den Hausdurchsuchungen: "Der Ankauf und Verkauf der Liegenschaft Geiselbergstraße wurde sowohl als Büroräumlichkeit als auch zu Veranlagungszwecken durchgeführt. Die Vermutung eines zu hohen oder zu niedrigen Kaufpreises der Immobilie ist schon allein deswegen falsch, da Anschaffungs- und Verkaufspreis - abgesehen von Gebühren und Verzinsung - ident sind. Die entsprechenden Vertragsregelungen und Dokumentationen liegen lückenlos vor und wurden von mir freiwillig an die untersuchenden Behörden übergeben. Mein Bruder Wolfgang Fellner war in keiner Phase der Verhandlungen des Projektes involviert und auch niemals in der Geschäftsführung der Fellner Medienprojekte tätig."

Und schließlich noch Medienanwalt Peter Zöchbauer: "Die Hausdurchsuchung bei Herrn Wolfgang Fellner stellt definitiv einen Bruch des Redaktionsgeheimnisses nach Artikel 10 der Europäischen Menschenrechts-Konvention dar, da er als Zeitungs-Chefredakteur im Besitz von Dokumenten zu brisanten Rechtsfällen ist, die alle dem Informantenschutz unterliegen. Eine Hausdurchsuchung bei Wolfgang Fellner hätte nach ordnungsgemäßer Interessensabwägung niemals stattfinden dürfen, weil Fellner weder jemals an Verhandlungen zum Objekt Geiselbergstraße teilgenommen, noch jemals den Kauf beauftragt oder beeinflusst hat, noch eine Geschäftsführerfunktion innehatte, in Wahrheit also in die ganze Causa nicht einmal ansatzweise involviert oder von ihr informiert ist. Die Tatsache, dass bei der Hausdurchsuchung kein einziges auch nur ansatzweise in Bezug stehendes Schriftstück gefunden, gleichzeitig aber mehrere dem Redaktionsgeheimnis unterliegende Ordner mit redaktionellen Inhalten gesichtet wurden, zeigt, dass hier ein eklatanter Bruch des Redaktionsgeheimnisses stattgefunden hat." (red/APA)