Brüssel - ÖGB und Arbeiterkammer erwarten durch die Öffnung der Arbeitsmärkte für EU-Bürger aus dem Osten ab Mai 2011 allein für heuer zwischen 13.000 und 25.000 mehr ausländische Arbeitskräfte. Lediglich Deutschland und Österreich haben die Übergangsfrist für Polen, Tschechen, Slowaken, Ungarn, Slowenen, Esten, Letten und Litauer bis Ende April dieses Jahres ausgedehnt.

Für Bürger aus Rumänien und Bulgarien haben beide Staaten die Übergangsfrist für die Arbeitnehmerfreizügigkeit um zwei Jahre bis 2013 verlängert. Wie der Leitende Sekretär des ÖGB, Bernhard Achitz, am Donnerstag in Brüssel erklärte, dürften nun aber 13 der 15 alten EU-Staaten die Übergangsfrist für Rumänien und Bulgarien ebenfalls verlängern wollen, wobei Frankreich und Italien eine Beschränkung der Freizügigkeit vorsehen.

"Kontrollierte Zuwanderung"

Achitz und die stellvertretende Direktorin der Wiener Arbeiterkammer Alice Kundtner wiesen Vorwürfe gegen Österreich einer Abschottung gegenüber den Oststaaten zurück. Mit der Ausschöpfung der Übergangsfristen werde vielmehr eine "kontrollierte Zuwanderung" möglich, dies bedeute aber nicht, "dass wir lückenlos dicht machen".

Laut Kundtner sind im Durchschnitt der 15 alten EU-Länder 0,5 Prozent der Wohnbevölkerung an Arbeitnehmern aus dem Osten von 2004 bis 2010 eingewandert. In absoluten Zahlen war das knapp eine Million Arbeitnehmer. Irland liegt dabei mit einem Anteil von vier Prozent an der Spitze, gefolgt von Österreich mit 1,08 Prozent und Großbritannien mit einem Prozent. In Österreich waren es in absoluten Zahlen seit der Ostöffnung 2004 rund 89.000.

Derzeit würden - verglichen mit einem österreichischen Arbeitnehmer - ausländische Beschäftigte aus Osteuropa zwischen 70 und 90 Prozent des Österreichers verdienen. In manchen Fällen würden sogar nur Stundenlöhne von drei Euro bezahlt, obwohl der KV-Mindestlohn bei acht Euro liege. Wenn nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes ein Unternehmer dagegen verstoße, "droht ihm nicht nur die Rückzahlung der vorenthaltenen Gelder, sondern auch eine saftige Verwaltungsstrafe", die laut Kundtner bis zu 50.000 Euro betragen kann. (APA)