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Ein guter Spitzel, egal ob verdeckter Ermittler oder privater Informant, hört alles und bleibt unauffällig. Für die geheime Info-Beschaffung gibt es eine eigene Abteilung im Bundeskriminalamt.

Foto: APA/Steffen Kugler

Wien - In jüngster Zeit scheint es wieder einmal nur so von verdeckten Ermittlern und privaten Polizeiinformanten zu wimmeln: Der Bruder eines Angeklagten im Fall des ermordeten Tschetschenen Umar Israilow soll den Staatsschutz mit Informationen gefüttert haben, ein Wiener Chefinspektor soll bei der Hege seines Zunds vom Blau- ins Rotlicht gekippt sein. Verdeckte Ermittler - und wie derStandard.at aufdeckte, auch bezahlte Privatspitzel - sollen die Tierschützerszene unterwandert haben. Stellt sich die Ferdinand'sche Frage: Dürfens denn das?

Die Beurteilung der Rechtmäßigkeit des heimischen Spitzelwesens führt schnurstracks zum Sicherheitspolizeigesetz. Die 98 Paragrafen sind so etwas wie die Bibel der Sicherheitsbehörde. Sie regeln alles, was Polizisten zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit unternehmen müssen oder dürfen. Laut Paragraf 54a und 54b dürfen sie auch verdeckte Ermittler (VE) und private Polizeiinformanten einsetzen. Eine richterliche Genehmigung ist für Undercover-Ermittlungen nicht notwendig, aber der Rechtsschutzbeauftragte im Innenministeriums muss den Einsatz prüfen; bei unaufschiebbarem Einsatz wegen Gefahr im Verzug zumindest im Nachhinein.

Ein Polizist darf aber nur einen falschen Namen (und dazugehörige Ausweise) annehmen, wenn es um die Abwehr gefährlicher Angriffe oder krimineller Verbindungen geht. Im Fall der Tierschützer dürfte die verdeckte Ermittlerin mit der Legende "Danielle Durand" mit dem umstrittenen Anti-Mafia-Paragrafen rechtlich abgesichert gewesen sein.

Vertrauenspersonenevidenz

In der gleichen Liga (Gefahrenabwehr) spielen private Informanten, die auf der Belohnungsliste der Polizei stehen. Dafür wurde sogar die sogenannte Vertrauenspersonenevidenz geschaffen. Dem Vernehmen nach soll die zentrale Datenbank aber nicht gerade vor konkreten Namen platzen. Viele Kriminalbeamte, die sich bis zur Polizeireform im Jahr 2005 ausschließlich selbst um ihre Hinweisgeber kümmerten, haben ihre Kontakte nicht preisgegeben.

Offizielle Tarife für private Spitzel im Dienste der Staatsgewalt gibt es nicht. Die einzige fixe Regel ist: keine Vorauszahlung. Im Suchtgiftbereich ist die Höhe der Belohnung fürs Verpfeifen oft an die Menge der sichergestellten Drogen gekoppelt, heißt es. Aus dem deutschen Bundeskriminalamt sickerte 2008 durch, dass es pro Kilo Haschisch rund 130 Euro gebe. Wer den Deal eines Kilogramms Heroin auffliegen lässt, darf mit rund 1400 Euro Belohnung rechnen. Derartige Großaufgriffe sind aber selten, in der Regel werden VP (Vertrauenpersonen) also nicht reich.

100 Beamte in Zentrale

Zuständig für verdeckte Ermittlungen in Österreich ist Büro 5.3 im Bundeskriminalamt, das in dieser Hinsicht eng mit dem Verfassungsschutz zusammenarbeitet. Insgesamt kümmern sich rund 100 Beamte um die Organisation der heiklen Einsätze und auch um die Führung von Vertrauenspersonen. Dazu gehört auch die Ausstellung von Tarndokumenten sowie das Bereitstellen von "konspirativer Infrastruktur".

Wie oft die Polizei verdeckte Ermittler einsetzt oder auf bezahlte Informanten vertraut, dazu gibt es keine offiziellen Auskünfte. Die bislang jüngste Zahl stammt aus 2008, damals hieß es im nicht öffentlichen Sicherheitsbericht an das Parlament, dass in 75 Fällen Polizeibeamte unter amtlich falschem Namen ermittelt hätten. (Michael Simoner/DER STANDARD, Printausgabe, 28. Jänner 2011)

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