Wiener Neustadt - Beim Libro-Prozess hat Richterin Birgit Borns am heutigen siebenten Verhandlungstag die Befragung der Angeklagten zum Einstieg der Telekom Austria (TA) beim Buch- und Papierhändler im Jahr 1999/2000 zu Ende gebracht. Im Fokus der Befragung stand Universitätsprofessor Christian Nowotny, der damals stellvertretender Libro-Aufsichtsratschef war, und für Libro die Verhandlungen mit der TA juristisch abgewickelt hat, die unter Zeitdruck gestanden waren.
Millionengrab für die Telekom
Beim Börsegang im November 1999 erwarb die Telekom an Libro die Sperrminorität von 25 Prozent plus einer Aktie um 1,18 Mrd. Schilling (85,8 Mio. Euro). Gekauft wurden aber nicht junge Aktien, sondern es wurden Anteile von "Altaktionären" erworben, die heute auf der Anklagebank sitzen. Für die Telekom wurde Libro hingegen zum Millionengrab, sie musste die Beteiligung zur Gänze abschreiben. Die Telekom hat sich dem Verfahren als Privatbeteiligte mit dem damaligen Kaufpreis in Millionenhöhe plus Zinsen angeschlossen.
Ab Mitte September 1999 wurde Nowotny nach eigenen Angaben vom Ex-Libro-Aufsichtsratschef Kurt Stiassny über Gespräche mit der Telekom Austria informiert. Danach wurde Nowotny, der damals auch für die Kanzlei "Doralt Seist Csoklich" tätig war, für die Erstellung der Kooperationsverträge beauftragt. Man sei damals unter Zeitdruck gestanden, sagte Nowotny aus. Der mitangeklagte Ex-Libro-Chef André Rettberg sei mit dem Börsegang beschäftigt gewesen, sodass er bei den juristischen Gesprächen mit der Telekom kaum anwesend war. "Zu diesem Zeitpunkt waren die Punkte so weit konkretisiert, dass die Juristen dran waren", sagte Nowonty aus.
Rahmenvereinbarung
Am 27. September wurden die juristischen Verhandlungen abgeschlossen, danach wurde die Rahmenvereinbarung über den Einstieg der Telekom Austria geschlossen. Die darin vereinbarten Gewährleistungsrechte für die Telekom Austria bezeichnete Nowotny als "ausufernd". "Es war deutlich mehr als das Übliche."
Die Verhandlungen mit der Telekom Austria seien sehr engagiert erfolgt. Dabei sei eine wichtige Frage gewesen, ob der Telekom-Deal auch durchgeführt würde, falls der Börsegang scheitern sollte. Es habe eine Frist bis Juni 2000 für den Börsegang gegeben. Außerdem konnte die Telekom verlangen, dass Libro im Falle des Scheiterns des Börsegangs Eigenkapital bis zu rund 1 Mrd. Schilling (entspricht dem Kaufpreis, Anm.) zugeführt werde, schilderte Nowotny. Bei der Unterzeichnung des Rahmenvertrages war Nowotny nach eigenen Aussagen nicht dabei. Der Aktienkaufvertrag wurde am 27. Jänner 2000 unterschrieben.
Mit der Post-Due-Diligence (nachträgliche Datenprüfung, Anm.) wollte die Telekom laut Nowotny sicherstellen, dass in der Bilanz 1999/2000 eine Milliarde als Eigenkapital ausgewiesen werde. "Was wäre passiert, wenn es diese Milliarde nicht gegeben hätte?", fragte Richterin Borns nach. Dann wäre dies ein Garantiefall und die Telekom Austria hätte von den Altaktionären Geld zurückverlangen können, sofern die vereinbarte Bagatellgrenze von 25 Mio. Schilling überschritten wäre, so Nowotny.
Zwist um Unterlagen
Der Kaufpreis wurde zur Gänze bei einem Notar hinterlegt und ist Nowotny zufolge nach der kartellrechtlichen Freigabe (Ende Februar 2000) gänzlich geflossen. Danach begann die Datenprüfung, wobei es Unstimmigkeiten gab, welche Unterlagen zur Verfügung gestellt werden sollen. Dass die Telekom Austria den Vertrag nicht halten könne, erfuhr er Ende März/Anfang April 2000. "Als ich herangezogen wurde, ging es darum, die Verträge zu adaptieren", sagte Nowotny aus. Die Gründe dafür wurden nicht besprochen.
Das Ergebnis der Post-Due-Diligence sei ein Problem der Telekom Austria, Nowotny habe vom Inhalt keine Kenntnis, dass in der Datenprüfung durch Ernst & Young etwa der Wert von Libro Deutschland nicht nachgewiesen werden konnte.
Der mitangeklagte Wirtschaftsprüfer Bernhard Huppmann gab bei seiner Befragung an, dass er mit dem Deal mit der Telekom Austria nur insoweit zu tun hatte, wie das im Vorfeld für die Erstellung der Libro-Bilanz 1999/2000 notwendig war. Es habe Ende März 2000 eine Besprechung über die nachträgliche Datenprüfung gegeben. Ob es Fragen an ihn im Zuge der Post-Due-Diligence gegeben habe, könne er nicht sagen.
Fortsetzung am Montag
Der heutige Verhandlungstag endete gegen Mittag, fortgesetzt wird der Libro-Prozess am kommenden Montag (31. Jänner) um 9 Uhr. Auf der Tagesordnung steht Richterin Borns zufolge der Libro-Börsegang im November 1999. (APA/red)