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-> Daniela Rom berichtete für derStandard.at live aus Klagenfurt

Foto: APA/Eggenberger

Wolfgang Auer-Welsbach wurde am Montag im Klagenfurter Landesgericht zu acht Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Zuvor hatte der Ex-AvW-Boss wie erwartet ein umfangreiches Geständnis abgelegt (siehe Live-Bericht).

Sein Anwalt Franz Großmann sagte, Auer-Welsbach sei von sich aus auf die Idee gekommen, ein Geständnis abzulegen. "Ja, ich fühle mich im Sinne der Anklageschrift schuldig", sagte dann auch der seit April in U-Haft sitzende Ex-Firmenboss zum Richter. "AvW ist mein Leben gewesen. Ich bin dafür verantwortlich, was damit gemacht wurde. Wenn man die ersten Geschädigten hört, dann sieht man die Sache auch von einem anderen Standpunkt. Wie verbissen ich an der AvW gehängt bin."

Acht Jahre Haft, Verfahrenskosten

Die Verantwortung liege bei ihm und es tue ihm "innerlich leid für die vielen, vielen Geschädigten". Er habe das "nicht planmäßig durchgeführt", sein Lebenswerk sei zerstört. "Die Verantwortung ist zu übernehmen, das kann mir keiner abnehmen. Ich habe in Kauf genommen, dass Schaden passiert."

Der Schöffensenat verurteilte Auer-Welsbach zu acht Jahren Haft sowie zur Übernahme der Verfahrenskosten. Außerdem muss er den Genussscheininhabern, die sich dem Strafverfahren als Privatbeteiligte angeschlossen haben, bis zu 500 Euro pro Kopf Wiedergutmachung zahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; Auer-Welsbach nahm es zwar an, die Staatsanwälte gaben am Montag aber keine Erklärung mehr ab.

VKI begrüßt Urteil

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat das Urteil und insbesondere auch den Zuspruch eines Teils der Schadenersatzansprüche "als Symbol für die finanzielle Verantwortung des Wolfgang Auer-Welsbach" begrüßt. "Damit bekommen die Schadenersatzforderungen der vielen geschädigten Anleger eine weitere Grundlage. Zum einen haftet Auer-Welsbach mit seinem Privatvermögen, zum anderen haften auch die AvW-Firmen für die Schäden, die durch Auer-Welsbach verursacht wurden. Daher werden nun Forderungen im Konkurs anzumelden sein, und man wird Schadenersatz von Auer-Welsbach fordern", heißt es in einer Aussendung.

Indem das Gericht im heutigen Strafprozess sogar einen symbolischen Teil der Schadenersatzansprüche den Privatbeteiligten zugesprochen hat (und sie mit dem Rest auf den Zivilrechtsweg verwies), sollte klargestellt sein, "dass nun Wolfgang Auer-Welsbach auch persönlich für den angerichteten Schaden haftet", so der VKI weiter. Allerdings bleibe die Frage, "auf welches Privatvermögen seine Gläubiger noch greifen können". Dazu werde es weiterer Aufklärung bedürfen - "notfalls auch im Zuge von Exekutionen und eines allfälligen weiteren Konkursverfahrens".

Der VKI will in Musterprozessen auf diese Rechtsklarheit dringen und hofft, dass für die Masse der Geschädigten vorgesorgt werde, "sodass deren Forderungen derweilen nicht verjähren können", kündigt Peter Kolba, Leiter des Bereiches Recht im VKI, an. Der VKI will rechtzeitig vor Ende der Anmeldefrist "genaue Anleitungen geben, wie Geschädigte ihre Forderungen im Konkurs der beiden Firmen (Anm.: AvW Invest und AvW-Gruppe) richtig anmelden können".

Keine Millionen in Liechtenstein

Die Hoffnung, dass Auer-Welsbach noch Millionen in Liechtenstein gebunkert haben könnte, zerschlug sich am letzten Verhandlungstag: Die Behörden haben dort nur 126.000 Euro gefunden. Und das berühmt-berüchtigte Sondervermögen in Höhe von 37 Mio. Euro war laut Auer-Welsbach lediglich "operatives Geld", mit dem AvW-Aktien gekauft wurden. (red)