Von einer Abschiebung der armenischen Familie in Innsbruck werde fürs erste Abstand genommen, hieß es am Donnerstag aus dem Innenministerium. Allerdings sei nun Innsbrucks Bürgermeisterin Christine Oppitz-Plörer selbst am Zug und nicht Ressortchefin Maria Fekter, betonte man dort. Die Innsbrucker Bezirksbehörde müsse erst einmal prüfen, ob das Recht auf einen humanitären Aufenthalt bestehe. 

Im Innenministerium verwies man auf die Anfang 2009 in Kraft getretene neue Bleiberechts-Regelung. Demnach müsste die Bürgermeisterin prüfen, ob die Familie die notwendigen Bedingungen für einen humanitären Aufenthalt erfülle. Bei einer positiven Entscheidung käme der Fall vor den beim Innenministerium angesiedelten Beirat, der eine Empfehlung abgibt. Wenn nicht, würde das Ministerium gar nicht erst mit dem Fall betraut.

Bürgermeisterin fordert Bleiberecht

Zuvor hatte die Bürgermeisterin Oppitz-Plörer ein Bleiberecht für die Familie gefordert. Sie habe beim Innenministerium interveniert, teilte sie am Nachmittag in einer Aussendung mit. Die Armenier sollten Freitag früh abgeschoben werden.

Die Bürgermeisterin habe ausführliche Gespräche mit der Familie und deren Anwalt geführt. "Ich habe alle Unterlagen geprüft und dann der menschlichen, gesetzlichen und politischen Verantwortung gemäß gehandelt", betonte Oppitz-Plörer. Das Ehepaar lebt seit 4. Juni 2002 in Österreich bzw. seit 2007 in Innsbruck, absolvierte die Deutschprüfung und habe Arbeitsmöglichkeiten. Die beiden Kinder der Familie sind in Österreich geboren und besuchen in Innsbruck den Kindergarten bzw. die Volksschule.

Online-Petition: über 1.000 Unterstützer

Auch die Innsbrucker Grünen erheben in dem Fall das Wort. Eine Online-Petition habe innerhalb von 24 Stunden über 1.000 Unterstützungserklärungen gebracht, hieß es am Donnerstag. Obwohl die Familie alle Kriterien für ein Bleiberecht erfülle und hier tief verwurzelt sei, drohe eine Abschiebung, argumentierten die Grünen. Der Vater der Familie sei gelernter Mechaniker, seine Frau Krankenschwester. Die zwei Kinder würden mittlerweile perfekt Deutsch sprechen. Das Ehepaar sei 2002 aus Armenien geflohen, weil es ohne Einwilligung der Eltern geheiratet habe. Im Heimatland drohe ihnen dafür Haft.

Die SPÖ hatte bereits zuvor die Abschiebung kritisiert. "Wieder einmal zeigt uns das Einzelschicksal dieser Familie wie unmenschlich das Bleiberecht in Österreich ist", erklärte SP-Stadtrat Ernst Pechlaner. Es brauche eine Verankerung eines Rechtsanspruches auf Aufenthaltsgenehmigung im Fremdenrecht, wenn ein jahrelanger Aufenthalt und berufliche, private, soziale Integration sowie Sprachkenntnisse und Unbescholtenheit vorliegen, forderte Pechlaner. (APA)