Wien - Nach dem Coup im Kunsthistorischen Museum (KHM) ist mancherorts vom "spektakulärsten Kunstraub in der heimischen Geschichte" zu lesen. Allem Aufsehen zum Trotz handelt es sich beim Verschwinden der "Saliera" von Benvenuto Cellini aber keinesfalls um einen "Raub", weil dafür Gewaltanwendung bzw. -androhung gegen Menschen nötig wäre.
Bis zu zehn Jahre Haft drohen
Juristisch betrachtet liegt eindeutig ein so genannter schwerer Einbruchsdiebstahl vor: Die dafür erforderliche Wertgrenze von 40.000 Euro wurde bei einem Schätzwert von 50 Millionen Euro ja um ein Vielfaches überschritten. Sollten der oder die Täter gefasst werden, drohen ihm bzw. ihnen im Fall einer Verurteilung ein bis zehn Jahre Haft.
"Raub" umfasst Gefährdung von Leib und Leben anderer Personen
"Raub" ist deshalb nicht gegeben, weil diesfalls vom Täter eine gegen Personen - etwa das Wachpersonal - gerichtete Gefahr für Leib oder Leben ausgegangen bzw. zumindest eine dahin gehende Drohung gefallen sein müsste. Das Sicherheitspersonal hatte den oder die Eindringlinge aber nicht zu Gesicht bekommen. (APA)