Paris - Noch vor der Sommerpause soll das französische Parlament eine große Pensionsreform beschließen. Für rund fünf Millionen Beamte wird die Pensionierung schrittweise um bis zu viereinhalb Jahre hinausgezögert. Aber auch andere Berufsgruppen beklagen Verschlechterungen. Im Folgenden die Eckpunkte der Reform, die von der Pariser Regierung mit den Auswirkungen der höheren Lebenserwartung auf die Pensionssysteme begründet werden.

GLEICHBEHANDLUNG VON ÖFFENTLICHEM DIENST UND PRIVATWIRTSCHAFT: Ab 2008 sollen alle Beschäftigten 40 Jahre lang Beiträge in die Pensionskasse einzahlen, bevor sie Anspruch auf vollständige Pensionszahlungen haben. Derzeit gilt diese Zeitgrenze nur für die Privatwirtschaft, bei Beschäftigten im öffentlichen Dienst liegt sie bei 37,5 Jahren. Die Angleichung beider Sektoren soll zwischen 2004 und 2008 stufenweise erfolgen.

LÄNGERE EINZAHLUNGEN ABHÄNGIG VON STEIGENDER LEBENSERWARTUNG: Trotz der steigenden Lebenserwartung sollen Arbeiter, Angestellte und Beamte weiterhin doppelt so lange in die Pensionskasse zahlen, wie sie im Schnitt Geld ausgezahlt bekommen. Derzeit werden 40 Jahre Ein- und 20 Jahre Auszahlungen veranschlagt. Bis 2020 wird eine um drei Jahre steigende Lebenserwartung vorausgesagt. Daher soll die Dauer der Einzahlungen ab 2012 auf 41 und ab 2020 auf 42 Jahre klettern.

SPÄTERER PENSIONSEINSTIEG GEFÖRDERT, FRÜHERER BESTRAFT: Männer und Frauen behalten das Recht, mit 60 Jahren in Rente zu gehen. Jeder kann sich aussuchen, ob er bis 65 weiter arbeitet. Erst dann erfolgt die Zwangspensionierung. Wer jenseits der 60 arbeitet, erwirbt für jedes Jahr einen um drei Prozent höheren Pensionsanspruch. Wer schon vor dem 60. Lebensjahr in Rente geht, muss demnächst mit Einbußen von sechs Prozent pro Jahr rechnen - derzeit sind es in der Privatwirtschaft sogar zehn Prozent jährlich.

ERZIEHUNGSZEITEN STÄRKER BERÜCKSICHTIGT: Bisher erhalten Frauen für jedes Kind zwei Jahre Pensionsanspruch. Künftig wird die Berechnung umgestellt und auf Männer ausgeweitet: Erziehungsurlaub begründet einen Pensionsanspruch bis zu einer Gesamtlänge von drei Jahren. (APA/AFP)