Bild nicht mehr verfügbar.

Andrea Herberstein bei ihrer Berufungsverhandlung vor dem Obersten Gerichtshof in Wien: Sie beteuerte, nicht gewusst zu haben, "teilweise fahrlässig" gehandelt zu haben.

Foto: APA/Hochmuth

"Jedes Urteil ist nicht nur ein Urteil gegen mich, sondern auch ein Urteil gegen meine Kinder." Bei ihrem Schlusssatz brach die tränenerstickte Stimme von Andrea Herberstein. Zuvor hatte sie in ihrem Berufungsprozess im Wiener Justizpalast noch betont, ihr sei jetzt bewusst, dass sie teilweise fahrlässig gehandelt habe - aber das habe sie damals nicht gewusst. Und sie habe sich "sicher nie persönlich bereichert" und habe dem Betrieb nur entnommen, "was für mich und meine Kinder notwendig war".

Förderung aufgrund gefälschter Rechnungen erhalten

Eines lasse sich ihrer Ansicht nach nicht wegdiskutieren: "Alle realisierten Projekte haben auch den Machtwechsel in der Steiermark überstanden." Ihre Familie habe drei Millionen Euro aus ihrem Privatvermögen "in die Frequenz einer strukturschwachen Region investiert". Nur: Zu diesen drei Millionen waren noch rund sieben Millionen an öffentlicher Förderung gekommen - und die hatte sie laut Anklage zu einem Teil wegen der Vorlage gefälschter Rechnungen erhalten.

Der Oberste Gerichtshof folgte Herbersteins Darstellung jedenfalls nicht - im Gegenteil. Das Urteil wurde von den Höchstrichtern am Donnerstag sogar noch hinaufgesetzt: auf zwei Jahre - davon acht Monate unbedingt.

Der ehemalige Gutsverwalter Heinz Boxan war nicht zur Berufungsverhandlung erschienen. Er leide unter Herzrhythmusstörungen, ließ er ausrichten. Aber für kommende Woche hatte er ein anderes Erscheinen angekündigt - das seines Buches.

Geldstrafen wurden bestätigt

Andrea Herberstein war am 9. Juli 2008 in Graz zu 15 Monaten Haft, davon fünf unbedingt, sowie einer Geldstrafe von 272.657,18 Euro verurteilt worden. Ihr ehemaliger Verwalter Heinz Boxan hatte eine bedingte Strafe von neun Monaten sowie eine Geldstrafe von 101.384,96 Euro ausgefasst. Der Staatsanwalt hatte Herberstein vorgeworfen, mit manipulierten Rechnungen Förderungen erschlichen und Steuern hinterzogen zu haben. Das Urteil gegen Boxan wie auch die Höhe der Geldstrafen wurden am Donnerstag vom OGH bestätigt.

Begonnen hatte es damit, dass sich Andrea Herberstein über den letzten Willen ihres verstorbenen Mannes hinweggesetzt hatte. Jener hatte verfügt, dass seine Exfrau von allen Geschäften fernzuhalten sei - sonst würden die drei Kinder ihr Erbe verlieren.

Andrea Herberstein machte daher pro forma ihren Sohn Maximilian zum Geschäftsführer, nahm aber die Geschäfte selbst in die Hand. Und sie musste eine großzügige, aber ruinöse Investitionstätigkeit in Schloss und Tierpark finanzieren. Um Förderungen des Landes zu bekommen, hatte sie laut Anklage Rechnungen manipuliert - und etwa Ausgaben für private Bauleistungen "zu Täuschungszwecken" auf den Tierpark umgeschrieben.

Umstrittene Landesförderungen

Doch sie hatte laut Anklage nicht nur Steuergelder erschlichen, sondern auch Steuern hinterzogen und eine Schwarzgeldbuchhaltung geführt. Ab 1997 sei der Tierpark "nicht mehr zahlungsfähig gewesen" - wegen eines "übermäßigen Investitionsprogramms und hoher Privatentnahmen". Das Land Steiermark habe ohne Verpflichtung Geld hineingesteckt, um die Zahlungsunfähigkeit abzuwenden. Selbst Landeshauptmann Franz Voves (SPÖ) habe 2005 eine weitere Überbrückungshilfe veranlasst.

Die Causa Herberstein und die umstrittenen Landesförderungen für Schloss und Tierpark waren aber vor allem 2005 ein bestimmendes Thema im steirischen Landtagswahlkampf gewesen - und hatte erheblich zum Sturz von Landeshauptfrau Waltraud Klasnic (VP) beigetragen. (Roman David-Freihsl, DER STANDARD, Printausgabe, 18.2.2011)

derStandard.at/Panorama auf Facebook