Mit der Begründung, dass sie wegen polizeilicher Ermittlungspannen nicht kurz nach ihrer Entführung aus der Gewalt ihres Peinigers befreit wurde, verlangt Natascha Kampusch eine Entschädigung von der Republik Österreich - laut "Heute" eine Million Euro. Ein entsprechendes Aufforderungsschreiben ihres Anwalts Gerald Ganzger ist in der Vorwoche bei der Finanzprokuratur eingetroffen.

Als Kampusch 1998 entführt wurde, lagen bald Hinweise auf Wolfgang Priklopil als möglichen Täter vor. Diesen wurde offenbar nicht intensiv genug nachgegangen. Eine Überprüfung seines Kastenwagens führte ebenfalls nicht zur Befreiung des Mädchens. Bei einer sorgfältigeren Arbeit wäre dem Opfer das achteinhalb Jahre dauernde Martyrium erspart geblieben, so die Argumentation des Schreibens laut "Heute".

Finanzprokurator entscheidet

Gefordert wird eine Million Euro, was bei 3.096 Tagen im Verlies 323 Euro pro Tag entspricht. Ob das Geld tatsächlich bezahlt wird, darüber entscheidet die Finanzprokuratur. Vorher ist noch das Innenministerium am Zug. Laut Ernst Geiger vom Bundeskriminalamt werden die Fakten zusammengetragen und bis zum 23. März ein Schriftsatz erstellt. Auf dessen Grundlage wird die Finanzprokurator entscheiden, ob das Vorgehen der Polizei - im gesamten Kontext - ein Verschulden darstellt oder eben nicht.

Wie zu erfahren war, ist die Forderung über eine Million Euro eventuell nicht die Obergrenze: Laut dem Schreiben bezüglich des Aufforderungsverfahrens könnte es auch mehr sein. Mit dem Schritt Kampuschs wurde zudem eine mögliche Verjährung verhindert.

Es gab in der Causa übrigens schon einmal ein Aufforderungsverfahren. Doch dieses wurde damals von Natascha Kampusch nicht weiter verfolgt. Gerald Ganzger war für eine Stellungnahme vorerst nicht zu erreichen. (APA)