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Schwere Vorwürfe gegen den Salzburger Domprediger wegen Vergewaltigung.

Foto: APA/BARBARA GINDL

Salzburg - Die 47-jährige Frau, die dem Salzburger Domprediger Peter Hofer vorwirft, er habe sie vergewaltigt, wehrt sich gegen den Vorwurf, von der Klasnic-Kommission "Schweigegeld" zu erhalten. "Meine Mandantin sieht die Entschädigungszahlung nicht als Schweigegeld. Sie braucht das Geld dringend, um ihre Therapie zu finanzieren", erläutert ihr Anwalt Nikolaus Bauer im Gespräch mit dem Standard.

Die unabhängige Opferschutzkommission für Missbrauch und Gewalt in der Kirche (Klasnic-Kommission) hat, wie berichtet, die Salzburgerin als Opfer anerkannt und ihr 50.000 Euro als Schmerzensgeld und für Therapiekosten zugesprochen. Für die Plattform für Betroffene kirchlicher Gewalt ist die Zahlung "Schweigegeld", das "Kirchen-Promis" schützen solle. Die Plattform verlangt, dass die Klasnic-Kommission aufgelöst wird und ihre Akten von der Justiz beschlagnahmt werden. Für Kommissions-Sprecher Herwig Hösele ist diese Unterstellung, eine "ungeheuerliche Frechheit, die sich auf keinerlei Fakten stützen kann".

Hunderte Male sei die heute 47-Jährige in den Achtzigerjahren von dem Salzburger Domprediger Peter Hofer vergewaltigt worden, sagt die Frau in ihrer Sachverhaltsdarstellung. Der Missbrauch habe zwischen ihrem 16. und 22. Lebensjahr stattgefunden, als sie in der Pfarre Nonntal Ministrantin war. Peter Hofer, der damals Pfarrer von Nonntal war, bestätigte gegenüber dem Nachrichtenmagazin Profil eine "freiwillige" Beziehung mit der Frau. Zu sexuellen Handlungen sei es aber erst gekommen, als sie schon volljährig war. Die Missbrauchsvorwürfe seien "frei erfunden".

Im Juli 2010 langte dann die erste Sachverhaltsdarstellung bei der Staatsanwaltschaft Salzburg ein. Die Vorwürfe wurden aber nicht geprüft, da die Sache schon längst verjährt sei, wie es dort hieß. Auch eine zweite Anzeige wurde abgewiesen - obwohl der Anwalt der Frau einwandte, die Causa könne gar nicht verjährt sein, weil seine Mandantin bis heute wegen einer posttraumatischen Belastungsstörung schwer verletzt sei.

An Ombudsstelle gewandt

Nach einer schweren Krebserkrankung konfrontierte die Frau 2006 den Dompfarrer erstmals mit ihren Empfindungen in einem Brief. Da das Antwortschreiben aber für sie unbefriedigend gewesen sei, habe sie sich an die Salzburger Ombudsstelle für sexuellen Missbrauch gewandt, erklärte die 47-Jährige. Dort habe man ihr angeboten, ein Vier-Augen-Gespräch mit Hofer zu führen, das sie laut Anwalt Bauer ablehnte. Danach sei sie nur auf den Rechtsweg verwiesen worden. Eine Beteiligung an den Therapiekosten habe man abgelehnt. Erst als sie 2008 die Ombudsstelle der Wiener Erzdiözese kontaktiert habe, seien die Vorwürfe sachlich geprüft worden. "Das hätte schon in Salzburg möglich sein müssen", gibt Bauer zu bedenken.

Als Beweis, der "gegen eine Vergewaltigung spricht" sieht die Erzdiözese Salzburg, dass Domprediger Hofer bei der Trauung der Frau und den Taufen ihrer beiden Kinder als Priester dabei war. Die Frau habe immer wieder den Kontakt zu Hofer gesucht. "Meine Mandantin hat den Kontakt nicht gesucht, sondern Herr Hofer", entgegnet Anwalt Bauer. In die Trauung habe sich Hofer "hineinreklamiert, und bei den Taufen ist es ähnlich gelaufen".

Der Anwalt will nun im Namen seiner Mandantin erneut eine Anzeige bei der Staatsanwalt einbringen - es wäre der dritte Versuch, die Staatsanwaltschaft für den Fall zu interessieren. (Stefanie Ruep/DER STANDARD, Printausgabe, 9. März 2011)