Sarajevo - Der internationale Bosnien-Beauftragte Valentin Inzko hat am heutigen Montag eine Entscheidung der staatlichen Wahlkommission vorläufig suspendiert. Diese hatte vergangene Woche die am 18. März erfolgte Wahl des Präsidenten und die Konstituierung der Völkerkammer des größeren Landesteils, der Bosniakisch-Kroatischen Föderation, als gesetzeswidrig annulliert. Eine Sprecherin der Wahlkommission bestätigte bosnischen Medien gegenüber, dass die Wahlkommission die Entscheidung Inzkos zur Kenntnis genommen habe.

Mit der Wahl des Föderationspräsidenten befasst sich derzeit auch das Föderations-Verfassungsgericht, das nach Expertenmeinung auch die einzige dafür zuständige Stelle ist. Die Wahlkommission wäre demnach gar nicht berechtigt gewesen, die Entscheidung zu fällen.

Zum Präsidenten der Föderation war Zivko Budimir, ein Kandidat der Kroatischen Partei der Gerechtigkeit (HSP), gewählt worden. Die Parteien der kroatischen Volksgruppe, die HDZ und die HDZ BiH, haben sich daraufhin mit ihren Beschwerden an das Verfassungsgericht und die staatliche Wahlkommission gewandt. Die HDZ und HDZ BiH sehen die kleine kroatische Partei HSP als nicht berechtigt an, den Föderationspräsidenten zu stellen. 90 Prozent der bosnischen Kroaten hatten eine der beiden HDZ gewählt. Außerdem herrscht Unzufriedenheit über die Verteilung von Ämtern auf föderaler und gesamtstaatlicher Ebene.

Die Konstituierung der Föderationsbehörden gilt als Voraussetzung für die Bildung der gesamtstaatlichen Institutionen - der Regierung und Parlamentsführung. Die allgemeinen Wahlen wurden Anfang Oktober abgehalten. Führende Parlamentsparteien streiten sich seit Monaten darüber, welcher Partei bzw. welchem Staatsvolk - Bosniaken, Serben und Kroaten - die führenden Ämter in den gesamtstaatlichen Institutionen zukommen sollen. Mittlerweile geht es auch darum, welche Partei sich legitimer Vertreter eines Staatsvolkes nennen darf. Bosnische Kroaten und Serben streiten der Sozialdemokratischen Partei (SDP), einer der wenigen multiethnischen Parteien im Land, das Recht ab, Spitzenämter zu bekleiden.

Durch das Dayton-Friedensabkommen wurde Bosnien-Herzegowina Ende 1995 als ein kompliziertes Staatsgebilde auf die Beine gestellt. Es besteht aus zwei Landesteilen, der Bosniakisch-Kroatischen Föderation und der Serbischen Republik (Republika Srpska). Die gesamtstaatlichen Institutionen sind eher schwach. (APA)