Wien - Mehr als 1.000 Millisievert (mSv) pro Stunde wurden nach Angaben japanischer Medien am Montagabend (Ortszeit) beim Reaktorblock 2 des havarierten Atomkraftwerks Fukushima eins gemessen - ein extrem hoher Wert für Lebewesen. Mit der Maßeinheit Sievert (Sv) wird die Strahlenbelastung biologischer Organismen angegeben und sie dient der Analyse des Risikos.

Akute Beschwerden

Beim Menschen treten bei einer Belastung von 0,3 bis 0,7 Sv leichte Übelkeit und Kopfschmerzen auf, bei 0,7 bis 1,2 Sv Erbrechen bei einem Drittel der Fälle verzögerte Wundheilung und ein Rückgang der Zahl der Lymphozyten. Bei 1,2 bis 3 Sv sind Schwäche, Infektionsanfälligkeit und Fieber weitere Symptome. Bei noch stärkerer Belastung kommen unter anderem Durchfall, Appetitlosigkeit und Hautgeschwüre dazu. Die Hälfte der Personen, die rund vier Sv ausgesetzt waren, stirbt ohne medizinische Behandlung binnen eines Monats an der Strahlenkrankheit. Ab einer Belastung von sieben Sv ist die Überlebenschance gering.

Von diesen Akutschäden unterscheidet die Wissenschaft das längerfristig erhöhte Krebsrisiko. Dieses steigt mit der Dosis. Die Experten berechnen das Krebsrisiko nach Atomunfällen anhand einer Formel, wonach durch eine Dosis von einem Millisievert fünf von 10.000 Menschen ein Karzinom entwickeln.

Natürliche Radioaktivität

Menschen sind auch natürlicher Radioaktivität ausgesetzt: Diese beträgt in Österreich 2,9 mSv pro Einwohner und Jahr, wobei laut Ages die Inhalation des Edelgases Radon und seiner Folgeprodukte mehr als die Hälfte dazu beiträgt. Die sogenannte zivilisatorisch bedingte Strahlenexposition - überwiegend durch medizinische Anwendung wie zum Beispiel Röntgen - macht noch einmal durchschnittlich 1,4 mSv pro Jahr aus.

Die Radioaktivität in Lebensmitteln wird in Becquerel angegeben. Ein Becquerel (Bq) bedeutet, dass in dem jeweiligen Produkt ein Atomkern pro Sekunde zerfällt. Je höher der Wert, umso höher die Strahlung, die im schlimmsten Fall krebserregend wirkt. In der EU gelten folgende Grenzwerte: Nahrung für Kleinkinder bis zu sechs Monaten sowie Milch und Milcherzeugnisse dürfen nicht mehr als 370 Bq pro Kilo enthalten. Bei allen anderen Lebensmitteln muss ein Grenzwert von 600 Bq pro Kilo eingehalten werden. Diese gesetzlich festgelegten Höchstmarken gelten auch für Importe aus Drittstaaten. (APA)