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Die Schanigartensaison als besondere Fügung des Jahreszeitenwechsels.

Foto: Ronald Zak/dapd

Wien - Während die Bundeshauptstadt die Eröffnung der Schanigartensaison jedes Jahr als besondere Fügung des Jahreszeitenwechsels zelebriert, sitzt man anderswo in Österreich längst draußen im Freien bei Caffè Latte oder einem Gspritzen. Ganz im Westen, in Vorarlberg, gilt ohnehin das Prinzip Laisser-faire. Jeder Wirt macht auf, wann immer er es klimatechnisch für opportun hält. Allerdings, um Mitternacht ist Schluss.

Auch in Burgenlands Metropole Eisenstadt beginnt die Schanigartensaison mit der Sonne und der mit ihr einhergehenden Temperatur, heuer also vor zwei Wochen. Die tägliche Schlusszeit im Stadtgebiet ist hier allerdings ebenfalls verordnet: 23 Uhr. Davon nicht betroffen, so heißt es im Rathaus, sind die Gärten der Schenkhäuser in den Vororten.

Bierernst

Mit einigem Bierernst wird die Sache in Graz abgehandelt. Dort war im Frühherbst letzten Jahres Schluss mit lustig. Die schwarz-grüne Stadtregierung sprach Verbote für Heizschwammerln aus, die Schanigartensaison wurde wieder streng reglementiert und darf erst wieder mit März starten.

In Innsbruck dürfen zwischen 15.Februar und 15. November Tische und Stühle ins Freie gestellt werden. Ganz so einfach ist es aber auch hier nicht, dazu kommen spezielle Verordnungen mit einzelnen Wirten. Geöffnet sein dürfen die Gastgärten zwischen 8 und höchstens 23 Uhr.

Wer möchte, kann in Kärnten jederzeit - wenn die Witterung passt - seinen Schanigarten aufmachen. Es bleibt jeder einzelnen Gemeinde überlassen, ob sie dafür Gebühren verlangt oder nicht. "Die meisten Gemeinden sind froh, wenn es eine Belebung gibt und verlangen gar nichts", weiß Fachgruppenobmann Guntram Jilka von der Kärntner Wirtschaftskammer. Nur in den Ballungszentren wie Villach und Klagenfurt müssen die Wirte für ihre Schanigärten zahlen, sofern sie im öffentlichen Raum platziert sind. Laut Landesgesetz dürfen die Schanigärten bis 23 Uhr offenhalten. (red, DER STANDARD-Printausgabe, 29.3.2011)