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Ex-Bankmanager Wolfgang Kulterer, Gert Xander und Albin Ruhdorfer bekannten sich nicht schuldig.

Foto: APA/Eggenberger

Klagenfurt - Mit drei Freisprüchen hat am Dienstag der Hypo-Prozess wegen Kreditvergaben an die später pleitegegangene Fluglinie Styrian Airways (Styrian Spirit) und an den Detektiv Dietmar Guggenbichler am Landesgericht Klagenfurt geendet. Der Schöffensenat unter Vorsitz von Richter Norbert Jenny entschied, dass den Ex-Managern Wolfgang Kulterer, Gert Xander und Albin Ruhdorfer keine Untreue bei der Vergabe der Kredite vorzuwerfen sei. Die Staatsanwaltschaft meldete Nichtigkeitsbeschwerde an.

Staatsanwalt Andreas Höbl hatte den Angeklagten vorgeworfen, der maroden Fluglinie und Guggenbichler Darlehen gewährt und dabei ihre Befugnisse wissentlich missbraucht zu haben. Sowohl die Firma als auch der Detektiv hätten aufgrund fehlender Sicherheiten die Kreditsummen in der Höhe von insgesamt 2,15 Mio. Euro nie erhalten dürfen, so Höbl. Für ihn war Kulterer Bestimmungstäter, Xander der unmittelbare Täter und Ruhdorfer Beitragstäter.

Die Anwälte der Angeklagten forderten hingegen Freisprüche und kritisierten unter anderem die Einseitigkeit des Gutachtens im Fall der Styrian Spirit. Schwere Vorwürfe erhob Kulterers Verteidiger Ferdinand Lanker auch gegen die Kanzlei des Rechtsanwaltes Guido Held als "selbsternannte CSI Hypo". Sie hätte auf Zeugen massiven Druck ausgeübt, so Lanker.

Kein Druck

Der Richter betrachtete es wegen diverser Zeugenaussagen als erwiesen, dass keiner der Angeklagten auf die Sachbearbeiter Druck ausgeübt habe, in den zwei Kreditfällen eine positive Entscheidung zu treffen. Diese hätten bei einer negativen Beurteilung der Anträge auch keinerlei dienstrechtlichen Konsequenzen zu fürchten gehabt, so der Richter. Weiters hätten sich die Kreditgeber im Fall der Styrian Spirit auf positive Gutachten von Wirtschaftsprüfern verlassen und beim Fall Guggenbichler auf die Sachkenntnis ihrer Mitarbeiter vertrauen können.

Jenny kritisierte den Staatsanwalt, der Xander als "Bereichsleiter" bezeichnet hatte. Er sei Vorstand einer eigenen AG gewesen, so der Richter. Xander könne ein wissentlicher Missbrauch seiner Befugnis nicht nachgewiesen werden, daher könne in weiterer Folge der ehemalige Prokurist Ruhdorfer auch kein Beitragstäter sein, argumentierte Jenny.

Der Richter begründete seinen Freispruch für Kulterer damit, dass dieser als Vorstandsvorsitzender der Hypo International zum fraglichen Zeitpunkt aktienrechtlich nicht in der Lage gewesen sei, auf die Kreditvergaben Einfluss zu nehmen. Die Darlehen waren nämlich von der Hypo Österreich gewährt worden.

Mister Hypo

Kulterer sei im Laufe des Verfahrens mehrmals als "Mister Hypo" bezeichnet worden, so Jenny weiter. Doch habe er niemals eine Weisung erteilt und sei auch gegenüber dem Land nicht willfährig gewesen. Das zeigten die Auseinandersetzungen mit dem damaligen Landeshauptmann Jörg Haider, argumentierte der Richter. Unabhängig davon, von welcher Seite Kreditwünsche an ihn herangetragen worden seien, habe er nie Einfluss auf eine Entscheidung genommen, erläuterte er.

Daher könne den drei Angeklagten bei der Vergabe der Kredite keine Schuld angelastet werden, sagte Jenny. Die Urteile sind nicht rechtskräftig, der Staatsanwalt meldete Nichtigkeitsbeschwerde an. Das Verfahren war der erste Hypo-Prozess seit der Notverstaatlichung der Bank im Dezember 2009, weitere sind angekündigt. Kulterer wird in Kürze wegen falscher Zeugenaussage vor dem Kärntner Hypo-Untersuchungsausschuss erneut vor dem Richter stehen. Dieses Verfahren war von Richter Jenny aus dem laufenden Prozess ausgeschieden worden.

Kulterers Anwalt bezeichnete das Urteil in einer ersten Reaktion als "Sieg der Gerechtigkeit". Die Rechtsstaatlichkeit des Justizsystem sei damit wieder hergestellt, so Lanker. (APA)