Innsbruck - Nein, er habe sich erst lange nach dem Vortrag gedacht, dass man das so vermutlich nicht sagen dürfte, sagt einer der sieben angeklagten ehemaligen Freiheitlichen Parteijugendlichen (RFJ). Da hatte die Staatsanwaltschaft bereits Ermittlungen wegen des Verdachts auf Wiederbetätigung eingeleitet. Er habe den Kollegen, der jenen Vortrag über die Wehrmacht gehalten hatte, trotzdem nicht verraten wollen: Falschaussage. Im Mittelpunkt der Verhandlung am Dienstag standen sieben junge Männer zwischen 15 und 31, ehemalige Hoffnungsträger der blauen Parteijugend - und ein Vortrag zur Waffen-SS und zum Holocaust. Diesen hatte ein amtsbekannter Rechter Ende 2009 im Freiheitlichen Freizeitzentrum (FFZ) gehalten. Die Angeklagten sollen bei den darauf folgenden polizeilichen Ermittlungen falsche Aussagen gemacht haben. Einige leugneten sogar, dass es diesen Vortrag gegeben habe.
Zwei der Angeklagten beteuerten am Dienstag vor Gericht, dass sie den Referenten damals schützen hätten wollen. Im Vortrag sei es darum gegangen, die "deutschen Soldaten in ein besseres Licht zu rücken". In den Medien würden sie "nur schlecht dargestellt", erklärte einer der Angeklagten, ein Schüler. Die Soldaten hätten ja auch "für das Vaterland gekämpft". Aber: "Der Vortrag ist schon zach gewesen", sagte der Schüler zur Richterin. Nach der Veranstaltung sei diskutiert worden. Einigen Anwesenden sei sofort klar gewesen, dass "so ein Vortrag der Partei schaden" würde.
Gegen den Vortragenden wurde ein Verfahren wegen NS-Wiederbetätigung eingeleitet. Der Mann gestand, das Verfahren wurde diversionell mit einem Kursbesuch an der Uni über die Schrecken des Nationalsozialismus strafgerichtlich erledigt.
Im Mai 2010 distanzierte sich die Tiroler FP vom RFJ. Drei Funktionäre wurden von der Partei ausgeschlossen, der Tiroler RFJ spaltete sich von der Bundesorganisation ab. Daraufhin erklärte FP-Generalsekretär Herbert Kickl, dass es in der FP keinen "schlampigen Umgang mit NS-Ideologie" gebe. Die Ausschlüsse seien ein "wichtiger Reinigungsprozess".
Das Innsbrucker Gericht verurteilte die sieben Angeklagten in erster Instanz zu teilbedingten Geldstrafen zwischen 480 und 10.000 Euro. (ver, DER STANDARD, Printausgabe, 30.3.2011)