Wien - Die Staatsanwaltschaft Wien hat das Strafverfahren gegen den im Zusammenhang mit dem Eurofighter-Beschaffungsvorgang vom Dienst suspendierten, mittlerweile pensionierten General Erich Wolf eingestellt. Gegen den "Airchief" war wegen Amtsmissbrauchs, Geschenkannahme durch Beamte und falscher Zeugenaussage im parlamentarischen Eurofighter-Untersuchungsausschuss ermittelt wurden. Ebenso keine strafrechtlichen Folgen hat der Eurofighter-Deal für Wolfs Ehefrau, den EADS-Lobbyisten Erhard Steininger und das Ehepaar Gernot und Erika Rumpold, die als mögliche Bestimmungs- bzw. Beitragstäter ins Visier der Justiz geraten waren.
Wie Thomas Vecsey, der Sprecher der Anklagebehörde, am Dienstagnachmittag erklärte, habe sich ein schuldhaftes und rechtswidriges Verhalten der Verdächtigen mit der für ein Strafverfahren notwendigen Sicherheit nicht nachweisen lassen.
Party, Golfturniere
"Airchief" Erich Wolf hatte im Oktober 2003 anlässlich des Eurofighter-Vertragsabschlusses unter dem Motto "Gipfelsieg" zu einer Party in Langenlebarn geladen, deren Kosten von rund 4.500 Euro von der Eurofighter GmbH bezahlt wurden. Auch andere öffentlichkeitswirksame Veranstaltungen wie etwa Golfturniere ließ sich Wolf vom Eurofighter-Hersteller sponsern, worauf sich die Staatsanwaltschaft Wien einschaltete.
Diese habe aber nach eingehender Untersuchung keinen kausalen Zusammenhang zwischen den fremdfinanzierten Veranstaltungen und dem Beschaffungsvorgang zum Ankauf der Eurofighter-Kampfflugzeuge nachweisen können, so Behördensprecher Thomas Vecsey.
Ebenso fanden sich nach Ansicht der Justiz keine Beweise für ein amtsmissbräuchliches bzw. bestechliches Verhalten Wolfs im Zusammenhang mit den 87.600 Euro, die der EADS-Lobbyist Erhard Steininger im Dezember 2002 der Firma "Creativ Promotion" überwies. Diese stand im Besitz der Ehefrau Wolfs.
Der Verdacht, das Geld könnte nur deshalb geflossen sein, um die "bessere Hälfte" der Frau dazu zu bewegen, sich für den Eurofighter-Hersteller ins Zeug zu legen, erhärtete sich laut Vecsey nicht: "Es konnte nicht nachgewiesen werden, dass Erich Wolf davon wusste". Überdies sei Wolf nur bis Sommer 2002 an den Vertragsverhandlungen beteiligt gewesen.
Konkurs abwenden
Steiniger und Wolfs Ehefrau hatten zu dem Geldfluss erklärt, es habe sich um eine aushilfsweise Überweisung gehandelt, um den Konkurs der finanzschwachen Firma abzuwenden. Die beiden verwiesen auf ihre angeblich alte Jugendfreundschaft, die Steinigers Hilfsbereitschaft doch nicht verdächtig mache. Steininger betonte außerdem, er habe seine Freundin seinerzeit sogar als Trauzeuge zum Hochzeitsaltar geführt.
Millionenschwerer Werbevertrag
Im strafrechtlichen Sinn aus dem Schneider sind auch Gernot und Erika Rumpold, die mit ihrer Agentur "100% Communications" einen netto 6,6 Millionen Euro schweren Werbevertrag mit EADS an Land gezogen hatten. Beweise für den Verdacht, dieses Geld könnte teilweise dazu verwendet worden zu sein, Entscheidungsträger zu amtsmissbräuchlichem Verhalten zu bewegen oder zu "schmieren", fanden sich laut Staatsanwaltschaft nicht.
"Zum Faktenkomplex 'Rumpold-Werbeauftrag' wurden keine strafrechtlich relevanten Handlungen festgestellt, zumal der gesamte ausbezahlte Betrag auch durch Rechnungen nachvollziehbar dargelegt werden konnte. Selbst wenn die Rechnungen hoch waren (für eine einzige Pressekonferenz veranschlagten die Rumpolds 96.000 Euro, Anm.), standen dem doch konkrete Leistungen gegenüber", meinte Behördensprecher Vecsey.
Ob marktübliche Preise, nicht Aufgabe der Justiz
Zahlreiche Belege über Werbeeinschaltungen, Gewinnspiele und Ähnliches hätten bezüglich der Ausgaben keine Lücken offen gelassen. Ob seitens der "100% Communications" marktübliche Preise in Rechnung gestellt wurden, sei nicht Aufgabe der Strafjustiz, zumal es offensichtlich niemanden gebe, der sich geschädigt fühle, so Vecsey.
Die Anzeige wegen angeblich falscher Beweisaussage Erich Wolfs vor dem Eurofighter-Untersuchungsausschuss legte die Staatsanwaltschaft deshalb zurück, weil Wolf bei seiner Befragung Unterlagen über fünf Jahre vorher stattgefundene Vorgänge nicht zur Verfügung hatte. Folglich fehle es an der subjektiven Tatseite, erläuterte Vecsey. Man habe im Zweifel davon auszugehen, dass es Wolf nicht darauf ankam, wissentlich vorsätzlich die Unwahrheit zu sagen. (APA)