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Nicht die Höhe des Sturzes entscheidet über den Verletzungsgrad.

Foto: APA/Robert Newald

Wien - Der aktuelle Unfall eines eineinhalbjährigen Mädchens in Wien zeigt: Vielen Eltern ist die Gefahr eines Fenstersturzes nicht bewusst. Das Kleinkind war gestern am späten Nachmittag über eine Couch auf das Fensterbrett geklettert und aus dem geöffneten Fenster etwa 10 Meter tief gestürzt. "Glücklicherweise ist das Mädchen unverletzt, oft aber enden Fensterstürze mit schwersten Verletzungen oder tödlich. Schon ein Sturz aus dem Erdgeschoß kann zu lebensgefährlichen Wirbelsäulen- und Schädelverletzungen führen", erläutert Othmar Thann, Direktor des KFV. 

2010 sind in Österreich 19 Kinder aus einem Fenster gestürzt, drei davon haben den Sturz nicht überlebt. Besonders gefährdet sind Kinder zwischen zwei und vier Jahren, da in diesem Alter die Schnelligkeit und Geschicklichkeit der Kinder stark zunimmt, von den Eltern aber oft unterschätzt wird. Schon ein kurzer Moment, in dem Aufsichtspersonen unaufmerksam sind, reicht für Kinder aus, um unbemerkt aufs Fensterbrett oder den Balkon zu klettern. 

Vorkehrungen treffen

"Sind Kleinkinder im Haushalt sollte das Fenster mit Fenstersperren versehen seien. Am besten geeignet sind Sperren, die bereits in den Fenstergriff integriert sind und mit einem Schlüssel zu öffnen sind", empfiehlt Thann. Das KFV empfiehlt auch den nachträglichen Einbau von Kindersicherungen bei Fenstern: Bei der Montage wird eine Schiene am Fensterrahmen angebracht, in die am Fensterflügel montierte Haken oder Ketten einrasten. Fenstersicherungen sollten grundsätzlich verschraubt und am oberen Ende der Fenster - also außerhalb der Reichweite von Kindern - montiert werden. Diese gesicherten Fenster können dann nicht weiter als zehn Zentimeter geöffnet werden und verhindern auch, dass Kinder ihre Finger dort einklemmen.

"Lassen Sie Ihr Kind, wenn Sie einen Raum lüften, nicht alleine in diesem Zimmer. Die beste Sicherung nützt nichts, wenn das Fenster geöffnet ist", appelliert Thann auch an die Aufsichtspflicht der Eltern. (red)