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Wien - Studienrichtungs-, Fakultäts-, Universitäts- und Bundesvertretung: Alle Ebenen der Österreichischen Hochschülerschaft (ÖH) stehen vom 20. bis 22. Mai zur Wahl. Während für die Studienrichtung Personen gewählt werden, stehen bei den anderen Ebenen Listen zur Wahl. Studierende der Pädagogischen Akademien (Pädak) und der Privat-Universitäten können ihre Stimme aber nur für die Bundesvertretung abgeben.
Die ÖH ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts mit Pflichtmitgliedschaft, der alle in- und ausländischen, ordentlichen und außerordentlichen Hörer angehören. Jeder Student ist mit der Immatrikulation automatisch Mitglied der ÖH und der Studentenvertretung an seiner Uni.
In der Bundesvertretung, dem österreichweiten Studentenparlament, sitzen 45 Mandatare. Diese bestimmen den künftigen ÖH-Vorsitzenden. Um Verzögerungen durch Pattstellungen zu vermeiden, reicht dabei im vierten Wahlgang die relative Mehrheit für einen Kandidaten. Die Bundesebene der ÖH vertritt die Studenten gegenüber dem Bildungsministerium, sie ist auch gleichsam das Sprachrohr der Studierenden. Eine weitere Aufgabe ist die Begutachtung relevanter Gesetze.
Die zweite Ebene der ÖH sind die Universitätsvertretungen an den einzelnen Unis. Die Anzahl der Sitze richtet sich dabei nach der Größe der jeweiligen Hochschule und reicht von neun bis 27 Mandate. Die Vertretungen der einzelnen Unis betreiben Serviceeinrichtungen wie Verlage (etwa der WUV-Verlag an der Universität Wien), Uni-Shops (Verkauf von Skripten und anderen Unterrichtsmaterialien) oder Kopierstraßen. Von den Uni-Vertretungen aus werden auch die Studentenvertreter in das oberste akademische Gremium der Universität, den akademischen Senat, entsandt.
Die Fakultätsvertretung nimmt die studentische Mitsprache etwa gegenüber Dekanen, Professoren oder Assistenten wahr. Sie beschickt universitäre Gremien wie das Fakultätskollegium, das für Lehrauftrags- und Stundenvergabe zuständig ist. Die Fakultätsvertretung besteht je nach Anzahl der Studierenden aus fünf, sieben, neun oder elf Mandataren.
Die Studienrichtungsvertretung setzt sich, je nach Anzahl der Studierenden, aus drei oder fünf Studienrichtungsvertretern zusammen, die nach dem Persönlichkeitswahlrecht ermittelt werden. In Fakultäten, die nur eine Studienrichtung anbieten, etwa Jus, gibt es statt Studienrichtungsvertretern Studienabschnittsvertreter. Auch diese werden persönlich gewählt. Die Studienrichtungsvertretung übernimmt die studentische Mitsprache in der Studienkommission (zuständig für Studienplan und Anrechnungsfragen) sowie in der Institutskonferenz, die beispielsweise über die institutsinterne Lehrauftragsvergabe entscheidet.(APA)