Ankara - Die türkische Generalstaatsanwaltschaft hat ihre Forderung nach einem Verbot der konservativen Mutterlandspartei (ANAP) aufgrund angeblich illegaler Kontakte mit der deutschen Konrad-Adenauer-Stiftung fallengelassen. Es gebe keine ausreichenden Beweismittel für ein Verbot der ANAP, erklärte Generalstaatsanwalt Sabih Kanadoglu nach einer Meldung der Nachrichtenagentur Anadolu Ajansi am Dienstag in Ankara.
Kanadoglu hatte das Verbotsverfahren gegen die ANAP beim türkischen Verfassungsgericht eingeleitet, nachdem Inspektoren des Innenministeriums über eine illegale finanzielle Unterstützung der CDU-nahen Adenauer-Stiftung für die ANAP berichteten.
Reihe von Vorwürfen gegen deutsche Einrichtungen
Die Entscheidung Kanadoglus steht am Ende einer ganzen Reihe von Vorwürfen, die in den vergangenen Jahren in der Türkei gegen die Vertretungen der deutschen politischen Stiftung erhoben wurden. Die Stiftungsvertreter mussten sich sogar vor Gericht verantworten, weil ihnen die Staatsanwaltschaft am Staatssicherheitsgericht von Ankara vorwarf, einen gegen die Interessen des türkischen Staates gerichteten Geheimbund gegründet zu haben. Von diesem Vorwurf wurden die Stiftungen aber freigesprochen.
Die Mutterlandspartei (Anavatan Partisi, ANAP) gehört der Europäischen Demokratischen Union (EDU) an, zu deren Mitgliedern auch die ÖVP zählt. Ihr früherer Parteichef Mesut Yilmaz war in den 90-er Jahren drei Mal Ministerpräsident, in der im Vorjahr abgewählten Koalitionsregierung unter dem Sozialdemokraten Bülent Ecevit war er Vizepremier an. Nach der schweren Niederlage seiner Partei im November des Vorjahres, bei der die ANAP die Zehn-Prozent-Hürde für den Einzug ins Parlament verfehlte, zog sich Yilmaz aus der Politik zurück. (APA/AFP)