Pensionsreformen bewegen in diesen Wochen auch in den EU-Institutionen die Gemüter: Doch während sich die Europaabgeordneten recht großzügige Regeln verordnen wollen, müssen die EU-Beamten mit Kürzungen rechnen - ein erster "Generalstreik" in Ministerrat, EU-Kommission und Parlament fand bereits statt.

Mit 60 Jahren sollen EU-Parlamentarier in den Ruhestand gehen, so der aktuelle Entwurf des Hohen Hauses für ein neues Abgeordnetenstatut, das allerdings auch vom EU-Ministerrat - also von den Mitgliedsstaaten - akzeptiert werden müsste. Die Rechtfertigung für den Wunsch nach diesem relativ niedrigen Pensionsantrittsalter eines EU- Abgeordneten liefert die Präambel: "Ein beruflicher Neuanfang ist ihm wohl mit 55 Jahren zuzumuten, aber kaum mit 60".

Die Pensionshöhe soll nach dem Entwurf maximal 70 Prozent der letzten Bezüge betragen. Um auf diese volle Summe zu kommen, müsste ein Parlamentarier 20 Jahre seinen Dienst in Straßburg und Brüssel versehen haben, denn für jedes Mandatsjahr würden 3,5 Prozent angerechnet.

Dabei stünde den Volksvertretern die Summe unabhängig davon zu, ob sie noch aus anderen Quellen Pensionen beziehen - eine Anrechnung findet nicht statt. Günstig für Exparlamentarier ist allerdings, dass schon ein einziges Jahr im Plenum ausreichen würde, um die "ersten" 3,5 Prozent beziehen zu dürfen.

Diese Maximalvorstellungen der EU-Abgeordneten dürften allerdings im Ministerrat wenig Chancen haben. Dass die EU-Regierungen derzeit streng gestimmt sind, bekommen nämlich gerade die EU-Beamten zu spüren. Auch ihnen steht eine Pensionsreform bevor - allerdings mit Verschlechterungen auf breiter Front. So werden bisher für jedes Dienstjahr 2,0 Prozent auf die Endpension angerechnet. Dieser Faktor soll auf 1,75 Prozent gesenkt werden. Um auf die volle Pension von 70 Prozent des Durchschnittsgehalts der letzten zehn Jahre zu kommen, müssten die Beamten 40 statt 35 Jahre dienen.(DER STANDARD, Printausgabe, 14.5.2003)