Salzburg/Wien - Zum Salzburger Postler-Streik hat das Salzburger Arbeits- und Sozialgericht nun in einer einstweiligen Verfügung den Post-Betriebsräten ab sofort jegliche Störung des Betriebes der Post untersagt. Dies berichtet die Tageszeitung "Die Presse". Die Post hatte fünf Salzburger Betriebsräte der Fraktion Christlicher Gewerkschaft wegen eines eintägigen Ausstandes am Donnerstag vergangene Woche geklagt.

"Juristische Sensation"

Dass das Gericht eine solche Verfügung - zur "Abwehr drohenden unwiederbringlichen Schadens" - ausgesprochen hat, gilt dem Zeitungsbericht zufolge unter Experten als juristische Sensation. Sie sei bemerkenswert hinsichtlich der Grundsatzfrage, ob sogenannte "politische Streiks", die nicht Tarifangelegenheiten betreffen, legitim sind.

"Wahnsinn"

Die betroffenen Gewerkschafter wollen gegen die Gerichtsentscheidung "alle Rechtsmittel" ergreifen: "Wenn das Schule macht, ist das ein Wahnsinn!", wird ein empörter FCG-Postgewerkschafter Manfred Wiedner von der Zeitung zitiert.

Im Land Salzburg waren am vergangenen Donnerstag etwa eine halbe Million Briefsendungen und zwischen 20.000 und 25.000 Pakete nicht zugestellt worden, da das Verteilzentrum Wals-Siezenheim durch eine Betriebsversammlung von rund 90 Mitarbeitern lahm gelegt worden war. Die Fraktion Christlicher Gewerkschafter (FCG) hatte damit gegen einen geplanten Stellenabbau bei der Post protestiert. Ein Betriebsrat, der sich an der Streikveranstaltung beteiligt hatte, wurde von der Post fristlos entlassen. (APA)