Die Telekom-Control-Kommission (TKK) hat den Antrag des Mobilfunkbetreibers Hutchison 3G auf Durchsetzung einer Branchenlösung für die Umsetzung der mobilen Rufnummernportabilität, die eine Mitnahme der Handynummer bei einem Betreiberwechsel erlaubt, zurückgewiesen. Gemäß geltendem Telekomgesetz (TKG) bestehe derzeit in Österreich keine gesetzliche Verpflichtung für Netzbetreiber, diese Portabilität anzubieten, teilte die Telekom-Regulierungsbehörde RTR am Mittwochnachmittag mit.

Erst im neuen Telekomgesetz

Die Verpflichtung zur mobilen Rufnummernportabilität soll erst im neuen TKG, das laut EU-Vorgabe bis 25. Juli beschlossen werden muss, festgeschrieben sein.

Verfahren gegen T-Mobile, One, tele.ring, Telekom Austria und UTA

Hutchison hatte nach neun Monaten ergebnisloser Verhandlungen über eine Lösung für die mobile Rufnummernportabilität Ende April bei der RTR ein Verfahren gegen T-Mobile, One, tele.ring, Telekom Austria und UTA eingebracht. Da die EU die Realisierung der Rufnummernportabilität bis 25. Juli 2003 vorschreibe und allein die Installation einer technischen Lösung 3 bis 6 Monate dauere, könne sich Österreich "weitere Plauderrunden, bei denen nichts herauskommt, weil die alten Telefonfirmen bewusst verzögern", nicht leisten, hatte Hutchison damals betont. (APA)