Die
Telekom-Control-Kommission
(TKK) hat den Antrag
des Mobilfunkbetreibers
Hutchison 3G
auf Durchsetzung einer
Branchenlösung für die Umsetzung der mobilen Rufnummernportabilität,
die eine Mitnahme der Handynummer bei einem Betreiberwechsel erlaubt,
zurückgewiesen. Gemäß geltendem Telekomgesetz (TKG) bestehe derzeit
in Österreich keine gesetzliche Verpflichtung für Netzbetreiber,
diese Portabilität anzubieten, teilte die Telekom-Regulierungsbehörde
RTR am Mittwochnachmittag mit.
Erst im neuen Telekomgesetz
Die Verpflichtung zur mobilen Rufnummernportabilität soll erst im
neuen TKG, das laut EU-Vorgabe bis 25. Juli beschlossen werden muss,
festgeschrieben sein.
Verfahren gegen T-Mobile, One, tele.ring, Telekom Austria und
UTA
Hutchison hatte nach neun Monaten ergebnisloser Verhandlungen über
eine Lösung für die mobile Rufnummernportabilität Ende April bei der
RTR ein Verfahren gegen T-Mobile, One, tele.ring, Telekom Austria und
UTA eingebracht. Da die EU die Realisierung der
Rufnummernportabilität bis 25. Juli 2003 vorschreibe und allein die
Installation einer technischen Lösung 3 bis 6 Monate dauere, könne
sich Österreich "weitere Plauderrunden, bei denen nichts herauskommt,
weil die alten Telefonfirmen bewusst verzögern", nicht leisten, hatte
Hutchison damals betont. (APA)