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Der Menschenrechtsbeirat wirft Innenminister Strasser vor, die Umsetzung eines OGH-Urteils, das das grundsätzlich Asylwerbern ein Recht auf Bundesbetreuung zugestehen könnte, zu verzögern

Foto: APA/Schlager

Wien - Der Menschenrechtsbeirat übt scharfe Kritik an Innenminister Ernst Strasser (VP). Durch die Asylrichtlinie zur Bundesbetreuung, die Asylwerber aus bestimmten Ländern generell ausschließt, seien "sehr massive menschenrechtswidrige Zustände entstanden", sagte Mittwoch der stellvertretende Beiratsvorsitzende Bernd-Christian Funk bei der Präsentation des Jahresberichts in Wien.

"Nicht besonders optimistisch" zeigte sich Funk auch, was die Umsetzung eines OGH-Urteils angeht, das grundsätzlich Asylwerbern ein Recht auf Bundesbetreuung zugestehen könnte. Er habe das Gefühl, dass das Innenministerium einen hinhaltenden Abwehrkampf gegen eine Entwicklung führe, die nun auch vom Höchstgericht angezeigt worden sei.

Nur zwanzig von 116 Empfehlungen umgesetzt

Erwin Felzmann, Ex-Präsident des Obersten Gerichtshofs und seit vier Monaten Vorstand des Menschenrechtsbeirates, berichtete, dass im Vorjahr insgesamt 101 Empfehlungen an das Innenministerium ergangenen seien. Die meisten davon, um die medizinische Betreuung von angehaltenen Personen zu verbessern. Unzufrieden zeigte sich der Menschenrechtsbeirat nach der Evaluierung von früheren Empfehlungen. Nur zwanzig von 116 seien tatsächlich umgesetzt worden. Im Ressort von Minister Strasser sieht man hingegen alle bis auf zwei Empfehlungen erfüllt. (simo/DER STANDARD, Printausgabe, 15.5.2003)