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Nachdem die paybox austria AG im Rahmen eines Pilotbetriebes an 18 österreichischen Tankstellen erstmals das Bezahlen mittels Handy ermöglicht, wundert sich so mancher Verbraucher: "Sind Handys an Tankstellen erlaubt?" Die eindeutige Antwort: Jein. Ein gesetzliches Verbot gibt es nicht. Aber in Handy-Bedienungsanleitungen wird vor der Nutzung an Tankstellen gewarnt, viele Tankstellenbetreiber verbieten es explizit.

"Es gibt kein gesetzliches Verbot"

"Es gibt kein gesetzliches Verbot. Aber es gibt durchaus Tankstellen, die die Handynutzung verbieten", sagte ARBÖ-Pressesprecherin Lydia Ninz, "In fast allen Handy-Anleitungen wird vor der Nutzung gewarnt. Der Grund dürfte in den strengen Produkthaftungsbestimmungen der USA liegen. Theoretisch können Handys Funken erzeugen. Konkrete Vorfälle von Unfällen sind uns aber nicht bekannt."

Thomas Huemer, Pressesprecher der OMV, betonte die moderne Ausrüstung seines Tankstellennetzes: "Daher gibt es bei uns kein generelles Handyverbot. Ich weiß aber, dass verschiedene Unternehmen das haben. Das haben wir im Zuge einer Recherche im vergangenen Herbst festgestellt. Ich glaube, BP hat entsprechende Verbotszeichen angebracht." BP und Shell waren für eine Stellungnahme vorerst nicht erreichbar. Der in Österreich relativ schwach vertretene Shell-Konzern verbietet zumindest an seinen deutschen Kraftstoffvertriebsstellen (Shell, DEA) eingeschaltete Handys.

Keine Gefahr durch elektromagnetische Felder

Alexandra Radl von paybox austria hingegen beschwichtigt: "Die Gefahr geht nicht von den elektromagnetischen Feldern aus. Wenn sich ein Akku von einem Handy löst, zum Beispiel wenn es auf den Boden fällt, können Funken entstehen. Bislang sind jedoch keine Schadensfälle bekannt geworden." Auch in den Autos gäbe es elektrische Anlagen oder heiße Auspuffe und schließlich würde der paybox-Zahlvorgang nicht an der Zapfsäule, sondern im Geschäftsraum abgewickelt, so Radl.

Ob Handys nun eingeschaltet sein, aber nicht benutzt werden dürfen, ist weiter unklar. Laut Radl stellt das in der Tasche befindliche Handy keine Gefahr dar. Ninz hingegen sieht ein "wenig stringentes" Modell, wenn es an der konkreten Tankstelle ein Verbot gibt - dann dürfte das Handy nämlich erst im Geschäftsraum eingeschaltet und müsste vor dessen Verlassen wieder ausgeschaltet werden.(pte)