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Der lange Schatten des Finanzminister erreicht nun auch die Postler.

foto: apa

Wien - Werden die Budgetbegleitgesetze am 4. Juni wie geplant beschlossen, können Post-General Anton Wais und Telekom-Chef Heinz Sundt aufatmen: Denn eines der 90 zu beschließenden Gesetze sieht für diese Unternehmen spürbare Erleichterungen im Umgang mit Beamten vor.

Konkret handelt es sich dabei um eine weitgehende Lockerung des vehement kritisierten Versetzungsschutzes, der Umstrukturierungen extrem erschwere, weil die betroffenen Mitarbeiter selbst zumutbare Orts- bzw. Dienststellenwechsel einfach abblocken konnten, so die wiederholte Argumentation der betroffenen Betriebe. Nutznießer dieser neuen Regelung wären übrigens auch der Postbus und die Mobilkom, wobei letzterer der Beamtenanteil früheren Informationen zufolge "nicht ins Gewicht fällt und daher kein Problem" sei.

Übers Ziel hinaus geschossen

Mit dem vorliegenden Entwurf will die Regierung aber offenbar übers Ziel hinausschießen, denn der neue §17a Poststrukturgesetz wolle nicht nur den Versetzungsschutz aufweichen, sondern auch gleich die betriebliche Mitbestimmung aus dem Weg räumen, kritisieren Arbeitsrechtler der Arbeiterkammer. Damit wären Beamtinnen und Beamte allerdings deutlich schlechter gestellt als "einfache" Angestellte, denn der Betriebsrat müsste von Versetzungen nur mehr informiert werden, hätte aber kein Einspruchsrecht.

"Das ist Anlassgesetzgebung in Reinkultur", sagt die Grüne Konsumentenschutzsprecherin Gabriela Moser. "Offenbar will der Finanzminister Post und Telekom für den Verkauf herrichten." Auch die AK lehnt die Gesetzesänderung strikt ab, weil damit Versetzungen zu verschlechterten Arbeitsbedingungen Tür und Tor geöffnet werde und sich der Einzelne dagegen nicht wehren könne. (Luise Ungerboeck, DER STANDARD Print-Ausgabe, 16.5.2003)