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Beinahe jedes öffentliche Gebäude wird videoüberwacht. Die vom Gesetz geforderte Ausschilderung fehlt aber oft.

Foto: APA/HERBERT PFARRHOFER

Salzburg - Der im Datenschutzgesetz in Paragraf 50, Absatz d formulierte Auftrag ist eindeutig: "Der Auftraggeber einer Videoüberwachung hat diese geeignet zu kennzeichnen."

Das Gesetz erklärt sogar die Intention der Kennzeichnungspflicht: Dadurch solle "jeder potenziell Betroffene, der sich einem überwachten Objekt oder einer überwachten Person nähert, tunlichst" die Möglichkeit haben, "der Videoüberwachung auszuweichen". So weit die gesetzliche Norm, die übrigens für Private wie für öffentliche Stellen gleichermaßen gilt.

Die Realität sehe freilich anders aus, resümiert Bernhard Carl, Gemeinderat der Bürgerliste in der Stadt Salzburg, einen Stadtspaziergang zu den öffentlichen Gebäuden in der Landeshauptstadt. So weise beispielsweise nicht einmal das Land Salzburg auf die an den Amtsgebäuden installierten Kameras hin.

Zwischen zehn und dreißig Kameras

Im Büro des für die Landesliegenschaften ressortzuständigen Landeshauptfraustellvertreters David Brenner (SPÖ) bestreitet man "das offensichtliche Versäumnis" nicht. Derzeit erhebe der für Sicherheitsfragen zuständige Beamte, welche der Kameras per Anschlag bekanntgemacht werden müssten.

Wie viele der Videospäher das Land an seinen Gebäuden montiert habe, konnte man im Büro Brenner auf Anfrage des Standard am Montag nicht genau sagen. Irgendwo zwischen zehn und dreißig, schätzt ein Sprecher Brenners. Auch vor wem oder wovor die elektronischen Augen die Landesgebäude schützen, weiß niemand so genau. Vermutlich aber sei zumindest der Chiemseehof (Sitz der Landesregierung; Anm.) ein theoretisch gefährdetes Objekt. Bis vor einigen Jahren sei das Gebäude ja noch von einem Polizeiposten gesichert gewesen. (Thomas Neuhold, DER STANDARD-Printausgabe, 12.4.2011)