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Mailand - Das Zivilgericht Mailand hat die Entschädigungsklage von 1200 Bewohnern der italienischen Region Seveso gegen die Genfer Firma Givaudan am Donnerstag abgelehnt. 27 Jahre nach der Katastrophe sei die Klage verjährt, urteilte das Gericht.

Der Strafprozess wegen der Giftkatastrophe vom 10. Juli 1976 (Dioxindämpfe verseuchten die Region) wurde vor 20 Jahren abgeschlossen. Der Schweizer Konzern bezahlte damals eine Entschädigung von 200 Milliarden Lire.

Verseuchung

Die Giftwolke hatte keine Todesopfer gefordert, aber Hunderte Einwohner mussten ihre verseuchten Häuser verlassen, fast 200 Menschen, da-runter viele Kinder, erlitten schwere, teils langwierige Gesundheitsschäden. Langzeitstudien ergaben, dass auch Jahre danach die Zahl von Tumor- und Diabeteserkrankungen in der Region überdurchschnittlich hoch war.

Vor rund einem Jahr hat der Oberste Gerichtshof entschieden, dass bei derartigen Katastrophen auch Anrecht auf Vergütung der "moralischen" Schäden wie Angst oder Stress geltend gemacht werden kann. Daraufhin haben diese 1200 Einwohner vor einem Zivilgericht in Mailand einen derartigen Anspruch erhoben. Das entsprechende Urteil wurde für Juli erwartet.

Noch im Vorjahr sagten Firmenverantwortliche von Givaudan, der Konzern habe für diese Entschädigungen Rücklagen von rund sieben Millionen Franken (4,64 Millionen Euro) gebildet. Dies würde die Ansprüche bei weitem decken. (APA, mu, DER STANDARD Printausgabe 17/18.5.2003)