Obwohl ArbeitgeberInnen seit 1. März verpflichtet sind, das Einkommen für die ausgeschriebene Tätigkeit bekannt zu geben, wird das Gesetz von den meisten Firmen nicht befolgt, kritisiert die Arbeiterkammer (AK).
Einige Inserate wiesen lediglich darauf hin, dass die kollektivvertraglichen Bestimmungen der Bezahlung eingehalten werden. Auch diese Jobausschreibungen entsprechen nicht den gesetzlichen Erfordernissen, betont die AK, denn es müsse die betragsmäßige Mindestentlohnung für den konkreten Arbeitsplatz sowie die Bereitschaft zur Überzahlung angeführt werden.
Sanktionen erst kommendes Jahr
Dass Unternehmen die Gesetzesbestimmung ignorieren, zeige einmal mehr, dass nicht auf freiwillige Maßnahmen gesetzt werden könne, folgern die AK-ExpertInnen, die auf die Wichtigkeit von Sanktionen hinweisen, "damit sich Unternehmen an wichtige gesellschaftliche Anliegen wie die Einkommenstransparenz oder mehr Frauen in Aufsichtsräten halten", heißt es in einer Aussendung. Ab dem kommenden Jahr sind Strafen vorgesehen, wenn Unternehmen der Verpflichtung zur Information über das Einkommen nicht nachkommen. Die AK fordert die Firmen auf, das Gesetz bereits jetzt einzuhalten.
Ziel dieser neuen Bestimmung ist, für Beschäftigte und Arbeitssuchende Transparenz über das zu erwartende Einkommen bei ausgeschriebenen Stellen herzustellen. Damit sollen auch Einkommensnachteile von Frauen bereits bei der Beschäftigungsaufnahme vermieden werden. Darüber hinaus ist Einkommenstransparenz bei Jobausschreibungen auch für die berufliche Orientierung von Bedeutung. (red)